--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
10.08.2009: Hunde
sind so schlau wie Kleinkinder. Sie können bis zu 250 Wörter lernen, rechnen und betrügen: Die Intelligenz
von Hunden ist bislang unterschätzt worden, glaubt ein führender Experte. Die
Vierbeiner besitzen demnach in etwa die geistigen Fähigkeiten eines
zweieinhalbjährigen Kindes - und hätten ein einfaches Ich-Bewusstsein. mehr...
15.06.2009: Hunde kennen
keine Schuldgefühle. Unterwürfigkeit ist Reaktion auf Körpersprache des
Besitzers. Es gibt keinen "schuldigen Hundeblick", der
Hundebesitzer darüber informiert, ob ihr Vierbeiner tatsächlich etwas
angestellt hat oder nicht. Das unterwürfige Verhalten des Hundes ist vielmehr
dessen Reaktion auf die aggressive Körpersprache des Besitzers, berichtet die
Verhaltensforscherin Alexandra Horowitz vom New Yorker Barnard College http://www.barnard.edu im
Journal Behavioural Processes. Weiter unter http://pressetext.de/news/090615022/hunde-kennen-keine-schuldgefuehle/
28.04.2009: Schlechte Führung macht Hunde aggressiv. Rasse weniger
entscheidend als Verhalten des Besitzers. Cordoba/Wetzlar
(pte/28.04.2009/06:15) - Wer seinen Hund schlecht führt, gerät viel eher in
Gefahr, ein aggressives Tier heranzuziehen. Das berichten Tiermediziner der
Universität Cordoba http://www.uco.es
im Journal of Animal and Veterniary Advances. Sie suchten bei einer großen
Anzahl verschiedener Hunderassen nach Faktoren, die am Entstehen aggressiven
Verhaltens bei den Tieren beteiligt sind, und fanden die Hauptschuld bei den
Besitzern. "Aggressives Verhalten kommt am ehesten bei Besitzern vor, die
keine Vorerfahrung in der Hundehaltung haben, die ihre Tiere nicht schulen, sie
übermäßig verwöhnen und es verabsäumen, ihnen Grenzen zu zeigen oder genügend
Zeit zu widmen", so Studienleiter Joaquín Pérez-Guisado. Auch die
Kastration weiblicher Hunde, die Anschaffung als Geschenk oder die Haltung als
Wachhunde könne aggressives Verhalten begünstigen. Seitens des Hundes sei der
Gesundheitszustand für das Verhalten bedeutend. "Rasse, Alter, Geschlecht
und Größe des Hundes geben hingegen weit weniger Ausschlag", so der
spanische Forscher. Aggressives Verhalten ist bei Hunden normal, denn sie
zeigen dadurch, dass sie Angst haben, irritiert sind oder dass ihnen etwas
nicht gefällt", betont die Tierärztin und Tierverhaltenstherapeutin Heidi
Bernauer-Münz im pressetext-Interview. Bemerkbar mache sich ein Problem des
Hundes auf verschiedenste Weise. "Hunde besitzen eine große Klaviatur von
Ausdrucksformen, die von Bellen und Knurren bis zu Schnappen und kräftigem
Zubeißen reichen." Als häufigen Auslöser unerwünschten Verhaltens sieht
Bernauer-Münz das mangelnde Verstehen der Hundesprache seitens des Besitzers.
"Hunde werden oft als böse Hunde abgestempelt, weil der Besitzer bestimmte
Angstsignale nicht versteht. Doch wenn sich das Tier in die Enge getrieben
fühlt, schnappt es leicht zu und lernt damit für die nächste ähnliche
Situation. Damit es nicht dazu kommt, sollte man Zeichen wie etwa das
Zurückweichen des Tieres vor einer fremden Person rechtzeitig erkennen und dem
anderen signalisieren, dem Tier nicht zu nahe zu kommen", empfiehlt
Bernauer-Münz. Da aggressive Verhaltensweisen gelernt sein können, ist es
möglich diese wieder abzutrainieren, so die Wetzlarer Tierärztin. Das erfordere
jedoch stets die Suche nach den Ursachen des Fehlverhaltens. "Erst nach
einer Diagnose kann entschieden werden, ob eine Verhaltenstherapie oder auch
eine medizinische Behandlung notwendig ist. Denn in vielen Fällen gehen
Verhaltensprobleme auf Erkrankungen wie Schmerzen, Infektionen oder hormonelle
Probleme zurück", betont Bernauer-Münz. Die Verhaltenstherapie könne
hingegen Fehler der Kommunikation korrigieren. "Es gehen mittlerweile
viele Hundebesitzer in Hundeschulen, aber Missverständnisse in den Bedürfnissen
des Hundes gibt es immer noch genug. Viele Besitzer glauben, ihren Hund auf
'Sitz!' oder 'Platz!' trainiert zu haben, dabei beobachten die Tiere oft nur
die Körpersprache." Gewalt sei selbst für aggressive Hunde kein geeignetes
Erziehungsmittel, warnt die Tierärztin. "Aggressionen gegen den Hund
machen ihn unter Umständen noch aggressiver und erhöhen damit das Risiko,
selbst gebissen zu werden. Grenzen muss man Hunden aber durchaus setzen. Das
Zusammenleben soll für alle erfreulich sein." Für die Studie hatten die
spanischen Tiermediziner über 700 männliche und weibliche Hunde untersucht, die
großteils reinrassig waren. Darunter befanden sich einerseits Hunde, die als
aggressiv gelten, wie etwa Bull Terrier, deutsche Schäferhunde, Boxer,
Rottweiler oder Doberman. Die Ergebnisse dieser Beobachtung verglich man mit
derjenigen von scheinbar gutmütigeren Arten, die jedoch auch aggressives
Verhalten aufzeigen, wie etwa Dalmatiner, Irish Red Setter, Golden Retriever,
Labrador Retriever, Zwergpudel, Chihuaha und Pekinese. Quelle: http://pressetext.de/news/090428004/schlechte-fuehrung-macht-hunde-aggressiv/
SCHWEIZ - 21.04.2009: Mini-Bullterrier in Basel auf schwarzer Liste. Die Basler Regierung hat den
Mini-Bullterrier auf die Liste der als potenziell gefährlich eingestuften
Hunderassen gesetzt. Mini-Bullterrier dürfen folglich nur noch mit Bewilligung
gehalten werden. Eine Bewilligung werde nur erteilt, wenn das Veterinäramt die
Tiere individuell als «unauffällig» beurteilt, wie die Basler Regierung am
Dienstag mitteilte. Die neue Kampfhunderassenliste ersetzt jene vom Februar
2001. Auf der Liste stehen auch Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire
Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo
Argentino und Filo Brasileiro sowie deren Kreuzungen. Quelle:http://bazonline.ch/basel/stadt/MiniBullterrier-in-Basel-auf-schwarzer-Liste/story/14647867
20.04.2009: Mülheim:
Weniger Steuern für Kampfhunde. Die Stadt Mülheim will die Steuern für
so genannte "gefährliche Hunde" senken. Voraussetzung ist eine
erfolgreiche Verhaltensprüfung, die es Hundehaltern erlaubt, ihre Vierbeiner
ohne Maulkorb und Leine führen zu dürfen. Die Steuern für Kampfhunde würden
sich von 500 auf 120 Euro pro Jahr reduzieren. Ein entsprechender Antrag soll
in den Finanzausschuss eingebracht werden.
http://www.wdr.de/themen/_config_/kurznach/index.jhtml?tid=2493761
16.04.09: Urteil zur Steuer für "Kampfhunde":
Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig. Pressemeldung
des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Urteil vom 26.03.2009, Az. 2 S 1619/08: Eine Gemeinde, die
"Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern
will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr
zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde
liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt
gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin
eines American Staffordshire Terriers abgewiesen. Die beklagte Stadt hat in
ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu
zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde
sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme
rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen
und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter
Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der
Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg;
das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über
die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH
nicht gefolgt. Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American
Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die
Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht
überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere
aber nur unter besonderen Umständen erhöht besteuere. Die Stadt habe sich an
der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher
Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 orientieren dürfen, die
u.a. bei Hunden der genannten Rasse die Eigenschaft als Kampfhund vermute.
Diese Regelung sei vom VGH bestätigt worden. Im Interesse der Rechtseinheit
habe sich die Stadt dieser Wertung anschließen dürfen. Es gebe nämlich keine
Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American
Staffordshire Terriers überholt sei. Es sei weiter daran festzuhalten, dass
Hunde dieser Rasse ein genetisches Potenzial besäßen, aufgrund dessen sie in
besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln könnten. Hunde dieser
Rasse hätten wegen ihrer gut bemuskelten Kiefer eine große Beißkraft. Das
Zuchtziel sei früher auf eine „Kampfmaschine“ ausgerichtet gewesen, sodass in
vielen Zuchtlinien ein übersteigertes und leicht auslösbares Angriffs- und
Kampfverhalten festgestellt werden könne. In neueren wissenschaftlichen
Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich
durch „ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten“ auffielen. Sie
stellten deswegen höhere Anforderungen an Züchter und Halter; es könne aber
nicht verlässlich davon ausgegangen werden, dass entsprechende Kenntnisse und
Erfahrungen im Einzelfall vorlägen. Auch stelle die positive Verhaltensprüfung
des Hundes nach der Polizeiverordnung jeweils nur eine Momentaufnahme dar, die
angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr nicht
ausschließe. Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B.
des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine
abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten,
sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die
größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der
Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei
Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung
bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher
beherrschbar erscheine. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung
der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch
Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 2 S 1619/08). Quelle: http://klawtext.blogspot.com/2009/04/urteil-zur-steuer-fur-kampfhunde.html
19.02.2009: Kampfhunde sind nicht automatisch aggressiv. von Aliki Nassoufis,
Bonn/Dortmund/dpa. Das schlechte
Image eilt ihnen voraus. Pitbull und Co. sind vor allem aggressive
Kampfmaschinen auf vier Beinen, die nur darauf warten, sich unkontrolliert im
nächstbesten Menschen festzubeißen. So lautet in den
meisten Fällen zumindest das pauschale Urteil über die sogenannten Kampfhunde.
Doch diesen Ruf haben sie zu Unrecht. «Die Hunde sind auf keinen Fall generell
gefährlich, sondern verhalten sich bei der richtigen Erziehung gegenüber dem
Menschen freundlich», erklärt die Referentin und Hunde-Expertin Katrin Umlauf
vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. «Sie haben auf keinen Fall ein höheres
Aggressionspotenzial als andere Rassen.» Die Bezeichnung «Kampfhund» geht auf
historische Begebenheiten zurück. «Vor allem im angelsächsischen Raum wurden
die Hunde einst in die Pit, also die Kampfbahn, geschickt, um dort etwa gegen
Artgenossen oder Ratten zu kämpfen», sagt Udo Kopernik, Sprecher des Verbands
für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund. Stattdessen wurde die
Bezeichnung «Kampfhunde» in den vergangenen Jahren vor allem von den Medien und
der Politik geprägt. «In die künstlich geschaffene Gruppe wurden von der
Politik und von den Medien alle Rassen reingestopft, von denen bekannt ist,
dass sie einst entweder in Kämpfen missbraucht oder eben wie die großen
molosserartigen Hunde in der Antike in Schlachten eingesetzt wurden», erklärt
die Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, Barbara Schöning aus Hamburg.
Wenn heutzutage von Kampfhunden gesprochen wird, handelt es sich vor allem um
vier Terrierrassen. «Der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire
Bullterrier, der Bullterrier und der Pitbull werden im Volksmund meist als
Kampfhunde zusammengefasst», erklärt Umlauf. Bei letzterem handele es sich
allerdings nicht um eine eigene Rasse. «Der Pitbull ist nur eine Kreuzung, für
die es keine einheitlichen Zuchtstandards gibt.» Die optischen Merkmale, die
bei den sogenannten Kampfhunden auffallen, sind prägnant und wirken auf viele
Betrachter schon angsteinflößend. «Dazu gehören ein kleiner Kopf, kleine Ohren
und glatte Haut», erläutert Kopernik. «Schließlich sollen sie dem Gegner so
wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.» Außerdem haben sie viel Muskelmasse
und ein Beißverhalten, wonach sie erst fest zubeißen und dann nicht loslassen.
«Dabei ist ein Bullterrier trotz des schlechten Images ein verlässlicher
Familienhund - vorausgesetzt man hat ihn von einem vertrauenswürdigen Züchter.»
Vor allem aufgrund des Rufes sprechen die Rassen jedoch eine bestimmte Klientel
an und werden häufig nur angeschafft, um Eindruck zu schinden. Dabei sei aber
entweder das nötige Fachwissen über die Tiere nicht vorhanden, sagt die
Fachtierärztin Schöning. «Oder die Halter machen trotz besseren Wissens auf
Show.» Das könne dann gefährliche Folgen haben. Entscheidend für die Hunde sind
nämlich - auch schon in den ersten prägenden Wochen durch den Züchter - die
Aufzucht und die Sozialisation, wobei sie in manchen Fällen bereits von klein
auf durch spezielles Training in eine bestimmte Richtung gedrängt und scharf
gemacht werden. «In diesen Fällen werden die Tiere bewusst darauf dressiert,
aggressiv zu sein und die Beißhemmung gegenüber dem Menschen zu vergessen»,
berichtet Udo Kopernik. Zu einer solchen Fehlerziehung gehört beispielsweise
auch, dass die Halter mit den Tieren nicht in Welpengruppen gehen, die Hunde
keinen Umgang mit anderen Menschen und Hunden haben und nur auf den Halter
fixiert sind. «Solche Maßnahmen haben zur Folge, dass die Tiere nach unseren
Vorstellungen von Alltagstauglichkeit falsch aufwachsen», sagt Schöning. «Das
Verhalten steht und fällt mit dem Menschen, der den Hund für bestimmte Zwecke
haben will.» Deutscher Tierschutzbund: www.tierschutzbund.de
Verband für das Deutsche Hundewesen: www.vdh.de
Bundesverband Praktizierender Tierärzte: www.tieraerzteverband.de.
Der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier, der
Bullterrier, der Pitbull sowie deren Mischlinge stehen seit einigen Jahren auch
auf den sogenannten Rasselisten. Diese gibt es mit Ausnahme von Niedersachsen
und Thüringen mittlerweile in allen Bundesländern. Diese Listen sollen angeben,
welche Tiere ein Sicherheitsrisiko sind. Die Konsequenzen, die sich durch
Nennung auf einer Rasseliste ergeben, können vom Zucht- und Importverbot über
den Nachweis der Sachkunde und Maulkorbpflicht bis zum Wesenstest reichen.
Allerdings sind diese Rasselisten, auf denen teils auch Rassen wie Rottweiler
oder Dobermänner auftauchen, nicht einheitlich. Die Regelungen sind in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Direkter Link zum Artikel: 'http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1229760769469
06.02.2009: Geheimstatistik
unter Verschluss: Kampfhunde ohne Biss? Udo Ulfkotte. Kampfhunde
sind der Schrecken vieler Bürger. Kampfhunde sind immer gut für Schlagzeilen.
Und die Halter von Kampfhunden werden mit hohen Steuern belegt. Denn Kampfhunde
sind ja angeblich extrem gefährlich. Im Bundesland Hessen hütet das
Innenministerium allerdings eine Statistik über Beißattacken von Hunden wie ein
Staatsgeheimnis. Denn gemäß der Statistik zählen Kampfhunde zumindest in Hessen
zu den eher friedfertigen Hunden. Und gefährlich sind jene Hunde, die gar nicht
auf den Listen der Hundeverordnungen stehen: Schäferhunde. Manche
Hunde kämpfen oft mit ihrer Müdigkeit. Bordeaux-Doggen etwa zählen zu jenen
Hunden, die gern mal ein Stündchen länger schlafen.
Bordeaux-Doggen gelten als Kampfhunde. Und in Deutschland haben viele
Menschen Angst vor Kampfhunden. Denn beinahe täglich erscheint irgendwo
eine Zeitung, in der über einen Vorfall mit einem Kampfhund berichtet wird. Briefträger
Ulrich Hennemann macht täglich Erfahrungen mit vielen Hunden. Hennemann sagte
dem Sauerland-Kurier vor wenigen Tagen über seine
Erfahrungen mit Hunden beim Austragen von Post. »Dabei gibt es auch deutliche
Unterschiede bei den Rassen«, erklärt Hennemann. »Es kann zum Beispiel sein,
dass ein sonst als gefährlicher Kampfhund gefürchteter Stafford Terrier
freundlich um einen herumschwänzelt, während ein dominant veranlagter Dackel
lautstark seine Revieransprüche durchsetzen will.« Briefträger Hennemann ist
selbst ein erfahrener Hundehalter. Der Mann weiß, dass nicht alle
Bordeaux-Doggen kleine Werwölfe sind, die nur auf eine günstige
Gelegenheit warten, einen Menschen zu zerfleischen. Das allerdings ist das
Bild, das Medien häufig von jenen Hunderassen zeichnen, die wir inzwischen
bereitwillig »Kampfhunde« nennen. Nun gibt es natürlich Statistiken über die
Gefährlichkeit von »Kampfhunden«. Und in Hessen wird die Statistik
über die Beißattacken 2004 bis 2007 im Innenministerium unter Verschuss
gehalten. Im Falle der Veröffentlichung könnten ja Halter von »Kampfhunden«
unangenehme Fragen stellen und vor die Gerichte ziehen, um die Steuersätze für
ihre Vierbeiner wieder ermäßigen zu lassen. 284 Mal haben in Hessen
Schäferhunde in den Jahren 2004 bis 2007 herzhaft zugebissen. Im gleichen
Zeitraum haben alle Kampfhunderassen erheblich besser abgeschnitten.
Nehmen wir nur einmal den angeblich sehr gefährlichen Pitbull: Elf Mal haben
Pitbulls 2004 bis 2007 zugebissen. Und während von den 284 Schäferhundebissen
immerhin zehn »schwere« gesundheitliche Folgen für das Opfer hatten, waren
es bei den Kampfhunden (inklusive der Mischlinge) sieben. Der Schäferhund ist
der Lieblingshund der Deutschen. Der »Partner mit der kalten Schnauze« führt
die Beiß-Statistik an – taucht aber auf keiner Hundeverordnung auf. Politische
Punkte sammeln können Politiker mit Verordnungen nur bei jenen
Hunderassen, die man zuvor pauschal medial verteufelt hat. Und unsere deutschen
Schäferhunde sind doch angeblich durchweg »lieb«. Das sehen wir doch auch
ständig in allen ARD- und ZDF-Vorabendserien. In Wahrheit liegt das Problem mit
den Hundebissen eben nicht bei einzelnen Hunderassen – sondern sehr häufig
am anderen Ende der Leine: bei jenen Menschen, die Hunde halten. Eigentlich
müsste es in Deutschland einen Hundeführerschein geben, einen Wesenstest für
jene Menschen, die Hunde halten wollen. Denn Hundehalter prägen ihre Hunde und
deren Wesen. Und wenn der Mensch am anderen Ende der Leine nichts taugt – dann
kann auch aus seinem Hund mitunter ein wenig erfreuliches Ebenbild des Halters
werden. © Das Copyright dieser Seite liegt, wenn nicht anders vermerkt, beim
Kopp Verlag, Rottenburg. Quelle: http://info.kopp-verlag.de/news/geheimstatistik-unter-verschluss-kampfhunde-ohne-biss.html
05.02.09: Fellfarbe
- Der Wolf im Hundepelz. Der Wolf ist nicht nur Vorfahr des Hundes, sondern
irgendwie auch sein Nachfahre. Zumindest das schwarze Fell verdankt Canis lupus
dem besten Freund des Menschen. Ihre schwarze Fellfarbe verdanken die Wölfe
wahrscheinlich den Haushunden. In Märchenbüchern wird der große, böse Wolf
häufig mit dunklem Fell dargestellt. Das beängstigende Raubtier sollte dadurch
wohl noch unheimlicher wirken. Wölfe mit schwarzem Pelz leben allerdings fast
ausschließlich in Nordamerika. In baumreichen Gegenden der kanadischen Arktis
haben 62 Prozent der Rudeltiere eine schwarze Behaarung, sie sind im Schatten
der Bäume so besser getarnt. Doch warum sieht man den dunklen Pelz nicht in
europäischen Wäldern? Um dieser Frage nachzugehen, verglich ein internationales
Team von Wissenschaftlern die DNS von 41 schwarzen, weißen und grauen Wölfen in
der kanadischen Arktis und 224 schwarzen und grauen Tieren im
Yellowstone-Nationalpark mit der von domestizierten Hunden. Dabei offenbarte
sich eine unerwartete Familiengeschichte: Die für das schwarze Fell
verantwortliche genetische Mutation stammt ursprünglich von Haushunden,
schreiben die Wissenschaftler im Fachmagazin „Science“. Das Gen entstand vor
50 000 Jahren, gelangte aber erst vor etwa 10.000 bis 15.000 Jahren zu
Canis lupus. Ungefähr zu dieser Zeit reisten die ersten Menschen über die
Beringstraße nach Amerika – und sie wurden von Hunden begleitet. Während ihrer
Wanderungen durch das Land vermischten diese sich mit den wild lebenden Wölfen.
„Wahrscheinlich war es in Amerika einfacher für Hunde, mit Wölfen zu
interagieren, als in Europa“, spekuliert Tovi Anderson von der
Stanford-Universität. „Es gab dort mehr Wölfe und die Hunde zogen, genau wie
die Menschen, viel herum.“ Auch ihr Kollege Gregory Barsh ist überzeugt von der
Idee, dass die Haustiere der frühen Indianer sich mit ihren wilden Verwandten
kreuzten: „Es ist faszinierend, sich zu überlegen, dass ein Anteil von den
Hunden der amerikanischen Ureinwohner in den heutigen Wölfen weiterlebt.“ Das
Gen könnte den Wölfen jetzt vielleicht helfen, sich an die Folgen des
Klimawandels anzupassen. Das Habitat der hellfarbigen Tiere, die Tundra, wird
bei erhöhten Temperaturen voraussichtlich zugunsten des nördlichen
Nadelwaldgürtels schrumpfen. „Es ist ein wenig ironisch, dass eine vom Menschen
kreierte Eigenschaft Wölfen nun dabei nützlich sein könnte, mit den vom
Menschen verursachten Veränderungen ihres Habitats zurechtzukommen“,
kommentiert der Biologe Marco Musiani von der Universität von Calgary die
Entwicklung. In Zukunft könnte sich der schwarze Wolf des Volksmärchens also
weiter ausbreiten. Wenn der dunkle Waldbewohner auf den hellen Tundraläufer
trifft, beschleunigt die Dominanz des Gens außerdem seine eigene Verbreitung:
Bei einem Wurf von 14 Welpen haben zehn schwarzes Fell. Url: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/natur/fellfarbe-der-wolf-im-hundepelz_aid_368032.html
30.01.2009: Hessische Hunde-Statistik - Die schlimmsten
Beißer - Welche Hunde beißen in Hessen am häufigsten
zu? Der FR liegt ein unter Verschluss gehaltenes Dokument des Innenministeriums
vor. Die Ergebnisse im Überblick. VON JUTTA
RIPPEGATHER. Das Innenministerium
in Wiesbaden hütet die Hunde-Beißstatistik wie ein Staatsgeheimnis. Jetzt wurde
das Zahlenwerk der Frankfurter Rundschau zugespielt. Sein Inhalt nährt
die Zweifel, dass die zum 1. Januar in Kraft getretene neue Hundeverordnung das
berücksichtigt, was in den vergangenen Jahren auf Hessens Straßen oder Wegen
passiert ist: Nicht die zehn Rassen, die in dem Regelwerk als
"gefährlich" aufgelistet sind, bissen am häufigsten zu. Vielmehr
führen der Schäferhund und seine Kreuzungen die Statistik mit Abstand an. 284 Mal wurden
Menschen in den Jahren zwischen 2004 und 2007 von dieser Rasse verletzt -
zehnmal sogar schwer. Zum Vergleich: Mit dem als "Kampfhund"
titulierten Pitbull (samt Mischungen) kam es in dieser Zeit zu elf Vorfällen
mit Menschen, die sich dabei nur leichte bis mittlere Blessuren zuzogen.
Außerdem hat die Statistik ein generelles Manko: Mischlinge, deren Stammbäume
nicht identifizierbar sind, tauchen überhaupt nicht auf. Obgleich sie wohl am
häufigsten sind. Der Bestand an Schäferhunden ist der größte im Land. So begründet das
Ministerium, dass sie trotz Spitzenposition nicht auf die Liste aufgenommen
wurden. Das Verhältnis der Population zur Zahl der Vorfälle ist unbekannt. Wer gebissen wird, dem ist es aber egal, wie oft es die betroffene Rasse gibt,
entgegnen Kritiker. Sie werfen der Landesregierung bei der Liste Willkür vor,
weil sie nur bestimmte Rassen berücksichtigt. Sie wolle es sich nicht mit den
Schäferhundehaltern verderben - vielleicht auch weil viele Polizisten darunter
seien, meint etwa Dieter Ludwig von der Arbeitsgemeinschaft Kynologie Rhein
Main. Der Verein hält die ganze Verordnung für überflüssig, weil die
Gefährlichkeit nicht - wie das Land argumentiert - von der Rasse abhänge. Der Rottweiler wurde
zum 1. Januar neu auf die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Auch hier
wirft ein Blick in die Vier-Jahres-Statistik Fragen auf. Denn auch bei den
Wesenstests schnitten sie wesentlich besser ab. 135 Rottweiler bestanden die
Prüfung, ein einziger fiel durch und wurde eingeschläfert. Demgegenüber stehen
383 Schäferhunde mit erfolgreicher Prüfung und zehn ohne, fünf davon bezahlten
das mit dem Leben. Mit den seit Jahren auf der schwarzen Liste stehenden Rassen kam es hingegen
kaum zu Vorfällen. Auch bei den alle zwei Jahre anstehenden Wesenstests gab es
keine Auffälligkeiten. Von den rund 2000 American-Pitbull-Terriern zum Beispiel
mussten nur sieben getötet werden. Bei den rund 2990
American Staffordshires waren es elf. Selbst beim Betrachten der Vorfälle mit
anderen Hunden schneiden die "Kampfhunde", wie sie der Volksmund
nennt, besser ab. Bei Beißereien mit Dobermännern oder Rottweilern starben in
besagtem Zeitraum jeweils sechs andere Hunde, 15 Mal töteten Schäferhunde einen
Artgenossen. Beisstatistik hier anklicken. Copyright ©
FR-online.de 2009. URL: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1667396&em_loc=1234
27.01.2009: Führerschein für Hunde. VON JUTTA RIPPEGATHER. Knapp acht Jahre ist es her, dass
der kleine Volkan aus Hamburg totgebissen wurde. Noch immer fuhrwerkt die
hessische Landesregierung an einer Hundeverordnung herum. Auch die
überarbeitete neue Fassung weist erhebliche Mängel auf. Rottweiler werden als
gefährlich eingestuft - allerdings nur jene, die nach dem Jahreswechsel neu
angeschafft werden. Das ist absurd und juristisch anfechtbar. Die
Rasseliste ist das falsche Instrument, um die Bevölkerung wirksam zu schützen.
Es gibt harmlose Pitbulls, bissige Boxer oder Dackel. Das weiß jeder, der auf
der Straße die Augen offen hält. Nicht das Tier ist der Grund für Aggressionen,
sondern der Mensch. Wer seinen Vierbeiner nicht kontrollieren kann, gefährdet
seine Umgebung. Die Konsequenz: Jeder Halter absolviert samt Hund einen Kurs,
an dessen Ende eine Prüfung steht. Selbst erfahrene Tierfreunde können immer
noch etwas über Wesen und Erziehung hinzu lernen. Dem Vierbeiner wird
Unterordnung und Sozialverhalten gegenüber seinen Artgenossen vermittelt. Das
wäre der richtige Weg. Nicht eine zum x-ten Mal korrigierte Verordnung. Und:
Das Innenministerium muss endlich die Beißstatistik rausrücken. [ document info
] Copyright © FR-online.de 2009. Dokument erstellt am 26.01.2009 um 16:36:03
Uhr. Letzte Änderung am 26.01.2009 um 16:46:21 Uhr. Erscheinungsdatum
27.01.2009. URL: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/meinung/?em_cnt=1665577&em_loc=3289 - Mein Leserbrief zu
diesem Artikel: Endlich mal eine richtige Einschätzung der Lage. Es ist aber
eben nicht nur eine hessische Problematik sondern eine bundesweite. Alle
Rasselisten sind, auch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten, nicht haltbar.
Ein Hund ist nie qua Rasse gefährlich. Es ist immer eine Frage der Haltung,
also ist immer der Halter der Verantwortliche. Leider gibt es noch viel zu
viele Hundehalter, die von ihren Bunden keinerlei Ahnung haben. Hundehalter
müssten zumindest Mindestkenntnisse von Körpersprache iher Hunde haben (unsere
Hunde kommunizieren ständig darüber mit uns, man muß nur wissen, was das alles
bedeutet - Schwanzwedeln zum Beispiel heißt nicht immer Freude), vielen
Hundehaltern müsste Sozialverhalten beigebracht werden (Hundekot auf Strassen,
Gehwegen, Wiesen- jeder Hundehalter sollte dies entfernen), Hundehalter müssen
vor Anschaffung eines Hunde rassespezifische Merkmale ihres Hundes kennen (ein
Border Collie muss beschäftigt werden, sonst wird er unberechenbar). Und es sollten die Politiker endlich einsehen, dass zum Beispiel ein richtig
gehaltener American Staffordshire Terrier oder American Pitbull Terrier oder
Bullterrier die idealen Fmilienhunde sind, eben auf Grund ihrer
rassespezifischen Merkmale (enge Bindung n Menschen - es könnte die Welt auch
ohne andere Hunde existieren). Und ich weiß, worüber ich hier schreibe, habe ich doch selber eine mittlerweile
11 Jahre alte AmStaff Hündin für die Menschen (und damit auch Kinder) das
tollste sind. Und wenn ihr Kinder auf den Geist gehen (zu viel gestreichelt zum
Beispiel) geht sie einfach weiter. Kein Knurren, kein Schnappen oder sonst etwas.
So allerdings sind die meisten der so genannten Kampfhunde, die ich kenne. Und
ich habe viele im Laufe der Jahre kennengelernt.
Ich kämpfe daher auch schon seit vielen Jahren gegen die unsäglichen Rasselisten
und für einen so genannten Hundeführerschein.
Peter Löwisch
04.01.2009: Verwaltungsgericht
Neustadt an der Weinstrasse: Berechtigtes Interesse zur Haltung eines
„gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern! Mit
Beschluß vom 22.12.2008 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an
der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren einer Hundehalterin Recht
gegeben und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort
vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde
wiederhergestellt. Die Antragstellerin hatte einen – wie sich später
herausstellte – „gefährlichen Hund“ im Sinne des LHundG RP aus einem
baden-württembergischen Tierheim übernommen und für diesen, nachdem die
zuständige Amtsveterinärin ihn für eine Kreuzung eines American Staffordshire
Terriers hielt, eine Haltererlaubnis beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde
abgelehnt und u.a. die Untersagung der Hundehaltung sowie die Sicherstellung
des Tieres angeordnet. Die Gemeinde war der Auffassung, es stelle nur ein
„berechtigtes Interesse“ dar, wenn ein „gefährlicher Hund“ aus einem
rheinland-pfälzischen Tierheim übernommen werde, nicht hingegen bei der
Übernahme von Hunden aus Tierheimen anderer Bundesländer. Dagegen brachte die
Antragstellerin in dem eingeleiteten Eilverfahren u.a. vor, daß im Rahmen der
Prüfung, ob ein Interesse berechtigt sei oder nicht, der als Staatsziel in Art.
20a GG verbriefte Tierschutz zu berücksichtigen wäre. Ferner sei nicht nur das
Grundgesetz, sondern auch Art. 70 der Verfassung für Rheinland-Pfalz zu
beachten, wonach Tiere als Mitgeschöpfe geachtet und im Rahmen der Gesetze vor
vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt werden sollen. Und dieser
verfassungsrechtlic h bundes- wie landesrechtlich verbriefte Tierschutz mache
nun zweifelsohne nicht an der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz halt, zumal der
Verfassung für Rheinland-Pfalz nicht die Erwägung zu entnehmen sei, daß diese
nur für Tiere aus Rheinland-Pfalz gelten solle. Das Verwaltungsgericht teilte
diese rechtliche Bedenken und führte aus, daß eine Auslegung des „berechtigten
Interesses“ dahingehend, daß es nur vorliege, wenn ein in einem
rheinland-pfälzischen Tierheim gehaltener gefährlicher Hund an eine
Privatperson abgegeben werde, von der Intention des LHundG nicht gerechtfertigt
sei. Zwar entspräche diese enge Auslegung dem Wortlaut des gemeinsamen
Rundschreibens des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums
für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.07.2006. Allerdings handele es
sich bei dem „berechtigten Interesse“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der
daran anknüpfe, daß durch die Abgabe an eine Privatperson eine dauerhafte
Unterbringung eines gefährlichen Hundes in einem Tierheimzwinger verhindert und
damit den Belangen des Tierschutzrechts unter Beachtung der Belange des
Gefahrenabwehrrecht s Rechnung getragen werden könne.
Der in Art. 20a GG und Art. 70 der Verfassung für Rheinland-Pfalz verbriefte
Tierschutz sei indes ohne Bindungen an eine Landesgrenze garantiert. Insofern
bestehe daher ein öffentliches Interesse, wenn ein gefährlicher Hund aus einem
Tierheim eines anderen Bundeslandes an einen sachkundigen und zuverlässigen
Halter in Rheinland-Pfalz vermittelt werde. Für die tierschutzrechtlich e
Intention des Gesetzes sei es gleichgültig, in welchem Bundesland das Tier in einem
Tierheim gehalten werde. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts kann von der
Gemeinde mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgeri cht angegriffen werden.
Ferner ist eine Hauptsacheklage noch nicht anhängig. Eine abschließende
Entscheidung über die seit langem diskutierte Praxis rheinland-pfälzischer
Behörden, das berechtigte Interesse bei Tierheimhunden anderer Bundesländer zu
versagen, liegt daher noch nicht vor. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Neustadt
an der Weinstraße mit dieser (Eil-) Entscheidung erste Maßstäbe gesetzt. L.-J.
Weidemann 2. Vorsitzender - http://www.hund- und-halter. de/modules. php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=109&page_id=617
03.01.2009: Endlich sind Hunde gefährlich. Was
Innenminister Holger Hövelmann im neuen Jahr wirklich froh macht: Mitunter
ist es auch ein zeitlicher "Kommissar Zufall", der ein Schlaglicht
auf die besondere Qualität von Politik in Sachsen-Anhalt wirft: Just in jenen Dezembertagen
des abgelaufenen Jahres, als im Wittenberger Kreishaus mit der vom Bund für
Umwelt und Naturschutz erarbeiteten Ausstellung "Willkommen Wolf” in der
Bevölkerung für eine breite Akzeptanz des einst als "bösen Wolf"
verfolgten und fast ganz ausgerotteten Urahn unserer heutigen Haushunde
geworben wird, beschließt die Große Koalition in Magdeburg, 16.000 Jahre nach
der Domestizierung des Wolfes einige seiner Nachfahren als für
"rassebedingt gefährlich" zu erklären. Sachliche Beweise für diese
viel kritisierte Entscheidung können die von Innenminister Holger Hövelmann
(SPD) nur mühsam auf Linie gebrachten Koalitionspolitiker nicht vorlegen, es
sind lediglich politische Kompromiss-Mauscheleien zwecks Selbsterhalt der
Großen Koalition, die nun eine rassebedingte Gefährlichkeit gesetzlich
"vermuten" lässt: Mit einer Liste von elf angeblich gefährlichen
Hunderassen war die SPD in die Verhandlungen gezogen, beim Stand von
"nur" noch vier sorgt Ministerpräsident Prof. Wolfgang Böhmer
persönlich für den krachenden Umfall der CDU-Fraktion, und so stimmen auch die
christlichen Demokraten entgegen ihrer oft auch öffentlich verkündeten
Überzeugung dem "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden
Gefahren" schließlich zu und machen es damit möglich, dass bestimmte
Hundehalter künftig weniger Rechte haben als selbst Schwerkriminelle: Das
Grundrecht von der Unverletzlichkeit der Wohnung wird für die Halter der vier
Rassen eingeschränkt. Kopfschütteln beim Experten. Seitdem kommt Jürgen
Krause aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus: "Das Gesetz ist großer
Mist.” Der Wittenberger, der von der Politik als Experte auch zu den gesetzlich
vorgeschriebenen Anhörungen im Landtag geladen worden war, kennt die Thematik
von beiden Seiten: Einerseits als ehemaliger Leiter des Wittenberger
Ordnungsamtes und damit auch als für die Sicherheit in der Stadt
mitverantwortliche Amtsperson, andererseits als Stellvertretender Vorsitzender
des Landestierschutzverbandes in Sachsen-Anhalt und ehrenamtlicher Leiter des
Wittenberger Tierheims, in dem möglicherweise die vierbeinigen Folgen
politischer Fehlentscheidungen künftig entsorgt werden müssen. Freude beim
Innenminister. Immerhin ist nun wenigstens ein Mann in Sachsen-Anhalt
befriedigt: SPD-Innenminister Holger Hövelmann. "Ich bin froh”, verkündet
der Minister aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag und lässt
einige beruhigende Worte folgen: "Denn auf dem langen Weg zu einem
sachsen-anhaltischen Hundegesetz in zwei öffentlichen Anhörungen und in vielen
Ausschusssitzungen sind die Vor- und Nachteile sowie Wirkungen einzelner
Regelungen des heute vorliegenden Gesetzentwurfes über das Maß des Üblichen
hinaus umfassend beleuchtet und die Vor- und Nachteile der einzelnen Regelungen
mithin mehr als hinreichend abgewogen worden. Eine Kritik, der Gesetzgeber
wisse nicht, was er tue, würde in diesem Falle noch mehr fehlgehen als in allen
anderen Fällen." Jürgen Krause schüttelt wieder den Kopf: "Die beiden
Anhörungen haben eindeutig ergeben, dass dieses Gesetz nicht zum Ziel führt.
Alle Experten haben den Punkt "rassebedingte Gefährlichkeit”
übereinstimmend abgelehnt und darauf hingewiesen, dass es für diese Behauptung
keine fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse gäbe.” Im Gegenteil hätten die
Forschungen zum Beispiel der Tierärztlichen Hochschule Hannover eindeutig
ergeben, dass die Vertreter der vier diskriminierten Rassen nicht gefährlicher
sind als andere Haushundrassen auch. Für den Umstand, dass der Innenminister
auch diesen Punkt beharrlich ignoriert, hat Krause nur eine Erklärung:
"Hövelmann leidet wohl unter einer Hunde-Phobie.” Die Phobie: eine
Neurose. Unter einer Phobie versteht man eine übertriebene und von anderen
Personen nicht nachvollziehbare Furcht vor einem bestimmten Gegenstand oder
einer bestimmten Situation. Phobien gehören zu den Neurosen. Einige Ängste
beeinträchtigen das alltägliche Leben kaum, andere Ängste können den Lebensraum
erheblich einschränken, weil die Betroffenen versuchen, die angstauslösende
Situation zu vermeiden. Häufig genügt schon der Gedanke an das Phobieobjekt, um
die Symptome der Angst auszulösen. Bei der Konfrontation mit dem gefürchteten
Objekt kann es zu Panikattacken kommen. Meist treten erste Störungen im frühen
Erwachsenenalter auf. Die betroffenen Personen wissen meist, dass ihre Angst
unbegründet ist, sind ihr aber trotzdem ausgeliefert. Die wesentliche
Tatsache. Das Hundegesetz sei auch nicht zielführend, weil es trotz
wiederholter Hinweise der Experten die wesentliche Tatsache nicht
berücksichtige: "Jeder Hund ist das Produkt seiner Umwelt", sagt
Jürgen Krause, "der Mensch formt den Hund, und das schon im frühen
Welpenalter.” Gefährliche Hunde kämen als Einzelfall in jeder Hunderasse vor,
meist als Folge von Erziehungs- oder Haltungsfehlern. Das bedeute, so auch ein eindeutiges
Ergebnis der Expertenanhörung im Landtag, wer in der Beziehung Mensch-Hund mehr
Sicherheit schaffen möchte, muss beim Menschen für mehr Aufklärung sorgen und
eine sachgerechtere Haltung der Hunde durchsetzen. Denn auch das sei in
Expertenkreisen unstrittig: Eine der häufigsten Ursachen von Unfällen mit
Hunden liege nicht beim "bösen Hund", sondern im Fehlverhalten des
"klugen Menschen" begründet. Die Folgen des Gesetzes. Künftig
ist jeder Hundehalter vom "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden
ausgehenden Gefahren" betroffen: Jeder neugeborene Hund muss mit einem
Chip gekennzeichnet werden, jeder Hundehalter muss für seinen Vierbeiner eine
Haftpflichtversicherung abschließen. Auch wenn diese Punkte in einigen Kreisen
durchaus auf Sympathie stoßen, sind auch sie lediglich die Folgen politischer
Mauscheleien, denn wenn die Gefahren, die von Hunden ausgehen, wirklich
nennenswert wären, müssten sofort alle jetzt lebenden Hunde Chip und
Versicherung bekommen, und nicht nur die künftig geborenen, und andererseits bleibt
die ebenfalls von seriösen Ordnungspolitikern oft benannte Tatsache: Das
Tierschutzgesetz im Allgemeinen und das Gesetz über die Sicherheit und Ordnung
im Lande Sachsen-Anhalt im besonderen verbieten seit langem bestimmte
menschliche Verhaltensweisen bzw. schaffen einen Ordnungsrahmen zum Handeln für
die Behörden. Aber wie bei allen anderen Gesetzen gilt auch beim Umgang mit
Tieren die Tatsache: Bestimmte Menschen halten sich nicht an diese Gesetze. So
steht auch die Frage der Durchsetzung des neuen Gesetzes bisher nur in den
Sternen. - Und so kommt es, wie es als Folge von Politik meistens kommt:
Bestraft werden die anständigen Bürger. Hauptsache, Hövelmann (SPD) ist froh
und Böhmer (CDU) hat seine Große Koalition gekittet. Schutz für den Wolf. Einerseits
werden vier Hunderassen als "vermutlich gefährlich” diffamiert,
andererseits der wilde Wolf geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er
eine "streng geschützte Tierart”, die nicht dem Jagdgesetz unterliegt und
deshalb ganzjährig auch nicht gejagt werden darf. Die Schautafeln der
Ausstellung, die noch bis zum morgigen Montag in der Wittenberger
Kreisverwaltung betrachtet werden können, sollen dazu beitragen,
Informationsdefizite und Vorurteile gegenüber dem Wolf abzubauen und die
Bereitschaft der Menschen zu fördern, seinen Lebensraum zu schützen. Schutz
der Menschen? Beim Thema "Schutz der Menschen” und beim Stichwort
"Kommissar Zufall" fällt dem Beobachter noch etwas auf: Die für den
Schutz der Bürger in der Praxis zuständige Polizei ist in Sachsen-Anhalt in
einem beklagenswerten Zustand. Dafür ist der Innenminister - zufällig Holger
Hövelmann - selbst aus Kreisen der Justiz heftig kritisiert worden. Da fällt
dem Zyniker wieder der klassische Satz ein: Politik löst kein Problem, Politik
ist das Problem. Das Beispiel von Hessen. Da Sachsen-Anhalts politische
Hundehasser nicht gern selber denken, haben sie sich bei ihrem Entwurf des
Hundegesetzes vom Bundesland Hessen inspirieren lassen. Dort stehen als Folge
der einstigen "Kampfhunde"-Hysterie elf Rassen auf der Liste, besagte
elf, mit denen die hiesige SPD in die Verhandlungen mit der CDU gegangen ist.
Was das Innenministerium jedoch verschweigt, sind zwei wesentliche Tatsachen.
Erstens: Als Folge des Hundegesetzes sind in Hessen die Zahl der Beißvorfälle
keineswegs gesunken, sondern sogar noch angestiegen. Darauf hat bereits im
Januar 2008 die Tierärztin Cornelia Konrad aus dem mittelhessischen Lich
aufmerksam gemacht. Und zweitens: Selbst das hessische Innenministerium musste
inzwischen öffentlich zugeben, dass der in Hessen obligatorische Wesenstest von
mehr als 97 Prozent aller als rassebedingt gefährlich eingestuften Hunde
bestanden worden ist. Die Folge für die Politik. Nicht nur das
einhellige Urteil der Experten in den Anhörungen, sondern also auch die
jahrelange Praxis in Hessen beweisen: Ein rassebezogenes Hundegesetz führt
tatsächlich nicht zum gewünschten Ziel, und die Behauptung von der
rassebedingten Gefährlichkeit von Hunden lässt sich tatsächlich nicht
aufrechterhalten, wenn mehr als 97 Prozent aller Listenhunde den Wesenstest
bestehen (Unter den Testversagern sind jene armen Hunde zu finden, die von
kriminellen oder asozialen Menschen vorsätzlich scharf gemacht worden sind).
Wenn dem aber so ist, verletzt das neue Hundegesetz von Sachsen-Anhalt das
Gebot des Bundesverfassungsgerichts. Das nämlich hatte in seinem Urteil von
März 2004 zwar festgestellt, dass ein Importverbot der vier als gefährlich
bezeichneten Hunderassen noch mit der Verfassung vereinbar sei, zugleich aber
den Ländern auferlegt, "die weitere Entwicklung zu beobachten und zu
prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich
bestätigen". Niedersachsen hat das getan und
in Würdigung neuer Erkenntnisse bereits zum 1. März 2003 ein Hundegesetz ohne
Rasselisten verabschiedet. Fünf Jahre später verstößt die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt gegen den wesentlichen Satz aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und liefert damit den Ansatzpunkt für eine Klage
gegen dieses Hundegesetz. - Und lieber Herr Minister Hövelmann, wollen wir
wetten, dass Sie auch diese Klage verlieren werden? Quelle: http://www.supersonntag-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=25&entry=7339
11.12.2008:
Höhere Steuern für gefährliche Hunde. Maßnahme gegen die Verbreitung von
„Kampfhunden“ greift ab 1. Januar 2009. Der Hauptausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung
einer Erhöhung der Hundesteuer für „gefährliche Hunde“ zugestimmt und eine
entsprechende Empfehlung an den Rat gegeben, der in der nächsten Sitzung am
Mittwoch, 17. Dezember, abschließend darüber beraten wird. Die Halter
sogenannter „gefährlicher Hunde“, die auch als Kampfhunde bezeichnet werden
oder Hunde bestimmter Rassen, müssen demnach im kommenden Jahr bei der Zahlung
der Hundesteuer erheblich tiefer in die Tasche greifen. Die Hundesteuer wird
für einen gefährlichen Hund, wie beispielsweise einen Pittbull, ab 1. Januar
auf das sechsfache erhöht. Damit zahlt der Halter eines solchen Hundes 720
Euro. Dagegen werden Steuern in Höhe von 120 Euro jährlich für einen Pudel oder
ähnlich harmlosen Hund fällig. Der zweite oder dritte und jeder weitere Hund
eines Halters kostet, wenn er einer gefährlichen Rasse angehört, 960 Euro und
1.152 Euro. Dagegen sind für den „normalen“ Zweit- oder Dritthund 144 Euro oder
188 Euro zu zahlen. Als gefährliche Hunde sind nach dem Landeshundegesetz des
Landes Nordrhein Westfalen Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und als Hunde
gefährlicher Rassen u. a. American Bulldog, Bullmastif, Mastino Espanol und
Rottweiler oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
festgestellt worden. Weist der Besitzer eines als gefährlich eingestuften
Hundes nach, dass sein Vierbeiner nicht gefährlich ist und keine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit darstellt, kann auf Antrag die Festsetzung nach den
allgemeinen Hundesteuersätzen vorgenommen werden. Neben Mehreinnahmen soll mit
der Einführung eines erhöhten Steuersatzes für „gefährliche Hunde“ der
Verbreitung solcher Hunde im Stadtgebiet entgegengewirkt werden. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2000 eine erhöhte Besteuerung
von „gefährlichen Hunden“ und einer damit einhergehenden Eindämmung der Haltung
solcher Hunde für zulässig erklärt. Im Stadtgebiet Mönchengladbach ist von 72
„gefährlichen Hunden“ auszugehen. Mit der jetzt beschlossenen höheren
Besteuerung ergeben sich unter Berücksichtigung des normalen Steuersatzes
Steuermehreinnahmen in Höhe von 43.200 Euro jährlich. Stadt Mönchengladbach –
Pressestelle. Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach. Telefon (0 21 61) 25
20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99. pressestelle@moenchengladbach.de.
Quelle: http://www.presse-service.de/data.cfm/static/715979.html
10.12.2008, AZ-WEB.DE
Aachener Zeitung. Höhere Steuer für gefährliche Hunde.
Düren. Der Stadtrat hat am Abend die Anhebung
der Steuer für «gefährliche Hunde» beschlossen. Für bereits gemeldete
«gefährliche Hunde» müssen bald 200, für solche, die ab 2009 angemeldet werden,
400 Euro jährlich bezahlt werden. Bisher wurden alle Hunde in Düren mit 84 Euro
jährlich besteuert. Kritik übten die Grünen an dieser Entscheidung. «Wir sind
der Meinung, hier werden einzelne Hunde willkürlich zu gefährlichen Hunden
erklärt, obwohl sie schon friedlich in einer Familie gelebt haben», sagte
Carmen Heller-Macherey. Die Steuererhöhung führe nur dazu, dass einige Familien
ihre Hunde aus finanziellen Gründen im Tierheim abgeben. http://www.az-web.de/lokales/dueren-detail-az/745942?_link=&skip=&_g=Hoehere-Steuer-fuer-gefaehrliche-Hunde.html
08.12.2008: Hundegesetz soll am 1. März in Kraft
treten.
Als
letztes Bundesland plant Sachsen-Anhalt die Einführung eines Hundegesetzes für
den 1. März des kommenden Jahres. Von Michael Bock. Magdeburg. Die
zähen Verhandlungen über ein Kampfhundegesetz für Sachsen-Anhalt haben gestern
eine weitere Hürde genommen. Der Landtag leitete einen erneut geänderten
Gesetzentwurf an den Innenausschuss weiter. Im Dezember soll das Parlament
endgültig über das Papier entscheiden. Geplant ist, dass das Hundegesetz am 1.
März 2009 in Kraft tritt. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hatten sich nach
jahrelangem Gezerre im Oktober auf einen neuen Entwurf geeinigt, um hohe Kosten
für die Kommunen zu vermeiden. Nunmehr sollen – anders als zunächst geplant –
nicht alle Hunde im Land mit Chips gekennzeichnet, mit einer
Haftpflichtversicherung ausgestattet und in einem landesweiten Register erfasst
werden. Eine solche Regelung soll nur für Vierbeiner gelten, die ab dem 1. März
2009 geboren werden. Eine Ausnahme bilden Hunde von vier als gefährlich
eingestuften Rassen. Hier sollen auch alle bereits heute lebenden Tiere erfasst
werden. Das gilt ebenso für Hunde anderer Rassen, die schon einmal zugebissen
haben. Der geplante Wesenstest und Maulkorb- sowie Leinenzwang für die vier als
gefährlich geltenden Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und für auffällig gewordene Hunde
anderer Rassen sollen auch in dem überarbeiteten Gesetz Bestand haben. Bei
Hunden, die in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die
Auflagen entfallen. Die erneute Änderung des Gesetzentwurfs war als Reaktion
auf Anfang September bekanntgewordene Berechnungen des Innenministeriums
erfolgt. Dieses hatte die Kosten für den Aufbau eines landesweiten
Melderegisters für alle Hunde auf 3,2 Millionen Euro beziffert. Die SPD nannte
diese Kosten "unvertretbar hoch" und forderte Änderungen. Die
inzwischen abgespeckte Variante soll den Aufwand deutlich verringern. Über ein
Kampfhundegesetz wird in Sachsen-Anhalt seit Jahren diskutiert. Die
oppositionelle FDP bezweifelt die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes.
FDPPolitiker Guido Kosmehl sprach gestern von "Augenwischerei". Den
Menschen werde Sicherheit nur vorgegaukelt, sagte er. Der Linken reichen Haftp
ichtversicherung und Kennzeichnungsp icht aus. "Das Gesetz ist geeignet,
im präventiven Bereich Maßstäbe zu setzen", sagte dagegen Jens Kolze
(CDU). Laut Bernward Rothe (SPD) wurde "eine gute Regelung" gefunden.
Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem es noch kein Kampfhundegesetz
gibt. Die SPD hatte zunächst eine Rasseliste mit elf Rassen gefordert. Nach
heftigem Widerstand der CDU war als Kompromiss die Beschränkung auf vier
Hunderassen ausgehandelt worden. Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=1222071
05.12.2008: Hundegesetz-Politiker schmieden einen
Welpen-Kompromiss. Von Florian Hanauer. Das Hamburger
Hundegesetz wird nachgebessert. Darauf haben sich die Fraktionen von CDU, SPD
und GAL verständigt. Dabei sind Änderungen beim "Hundeführerschein",
bei der Vermittlung von bestimmten Hunden und auch bei den Auslaufflächen für
unangeleinte Tiere vorgesehen. „Wir glauben, das Gesetz hat sich im Großen und
Ganzen bewährt, es soll jetzt aber nachjustiert und bürgerfreundlicher gemacht
werden“, stellt Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses,
fest. Das Gesetz war im Frühjahr 2006 in Kraft getreten. Jetzt hat die
Bürgerschaft die Evaluation der Vorschriften abgeschlossen. „Mit diesem
parteiübergreifenden Konsens gehen wir nach drei Jahren Praxis des
Hundegesetzes einen großen Schritt auf die Hundehalter zu“, sagte die
SPD-Gesundheitsexpertin Anja Domres am Freitag, die mit dem SPD-Abgeordneten
Andreas Dressel die Gespräche für die Sozialdemokraten geführt hatte. Den
Hundeführerschein haben in Hamburg nicht so viele Tierhalter wie erwartet
abgelegt. Krüger berichtet, um die Hundehalter mehr zu motivieren, sollen sie
diese Prüfung auch für Tiere ablegen können, die jünger als zwölf Monate sind.
Gleichzeitig werden Hunde unter einem Jahr vom Leinenzwang ausgenommen.
„Tierärzte haben uns im Ausschuss erklärt, dass es für junge Hunde ganz
natürlich ist, ihrem Besitzer nachzulaufen, dies sollte nicht durch eine
Leinenpflicht eingeschränkt werden“, sagt Krüger. Andreas Dressel ergänzt: „Wir
freuen uns, dass wir uns hier insbesondere gegen die Behörde durchsetzen
konnten. Diese wollte nur die Möglichkeit des Hundeführerscheins für Welpen und
Junghunde erweitern. Das wäre von den Hundehaltern nicht akzeptiert worden.“
Die Bürgerschaft will weiter dafür sorgen, dass es mehr Freilaufflächen für
Hunde in Hamburg gibt. Bezirke wie Eimsbüttel, Altona, die bisher wenig Flächen
eingerichtet haben, sollen aufgefordert werden, dieses endlich anzuholen, sagt
Krüger. Außerdem sollen die Schilder einheitlich werden: Bisher gibt es 20
verschiedene Markierungen, die auf Hundeauslaufflächen hinweisen. Änderungen stehen auch bei der
Kategorie der „widerlegbar gefährlichen Hunde“ an, von denen etliche im
Hamburger Tierheim untergebracht werden mussten. Diese kosten die Halter bisher
600 Euro im Jahr, statt dem normalen Satz von 60 Euro. Um die Bereitschaft zu
fördern, dass qualifizierte Hundehalter die Tiere übernehmen, wird die höhere
Hundesteuer nun abgeschafft. „Für den Steuerzahler ist das in jedem Fall ein
Gewinn, denn die Unterbringung im Tierheim kostet 450 Euro im Monat“, stellt
Krüger fest. Und schließlich sollen Härtefallregelungen künftig besser
ausgenutzt werden. So sollten zum Beispiel Obdachlose keine Angst haben, dass
ihnen ihre Hunde weggenommen werden, weil sie die Kosten für die Kennzeichnung
des Tieres durch Chips nicht aufbringen könnten. Die soziale Komponente des
Gesetzes wurde laut der SPD mit Ersuchen an den Senat weiter gestärkt. „Uns ist
wichtig, dass keinem Hundehalter aus sozialen Gründen die Hundehaltung
unmöglich gemacht werden soll. Auch die Absenkung von Hundesteuern für
wesensgeprüfte Hunde aus dem Tierheim leistet einen wichtigen sozialen Beitrag
und stärkt auch noch den Tierschutz“, sagte Domres. „Wir ändern nichts
grundsätzlich, aber wir justieren nach“, streicht der CDU-Politiker heraus. Die
Linke dagegen drängt darauf, die Listen mit gefährlichen Hunden, die
„Rasselisten“, abzuschaffen und sie durch eine Art Einzelfallprüfung zu
ersetzen. Dazu soll ein eigener Antrag in die Bürgerschaft eingebracht werden,
den die anderen Parteien aber wohl nicht mittragen wollen. URL: http://www.welt.de/hamburg/article2835137/Politiker-schmieden-einen-Welpen-Kompromiss.html
SCHWEIZ - 01.12.2008 - Zürich: Vier Kampfhunderassen werden verboten. Der Kanton Zürich führt ein Kampfhundeverbot ein. Die
Stimmberechtigten haben sich deutlich für die entsprechende schärfere Variante
eines neuen Hundegesetzes ausgesprochen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,5
Prozent. Anlass
für die Gesetzesrevision war eine Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH vor drei
Jahren, bei der ein Kind getötet wurde. Dass das aus dem Jahr 1971 stammende
Hundegesetz aktualisiert werden muss, war denn auch kaum bestritten. Die Hauptvorlage, die von Regierungs- und Kantonsrat
unterstützt wurde, wurde ganz klar mit 80 Prozent Ja gutgeheissen ( 303 466
zu 76 393 Stimmen). Sie wollte unter anderem eine
Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial» einführen. Aber auch die Variante, die ein Verbot von Kampfhunden
vorsieht, wurde angenommen (61 Prozent Ja - 237 898 zu 151
240 ). Bei der Stichfrage entschied sich das Stimmvolk mit 55 Prozent für
die schärfere Variante mit dem Verbot. Somit wird diese Vorlage umgesetzt. Es werden voraussichtlich die vier Rassen American Pitbull,
American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier
verboten. Bisher gilt für diese Rassen bloss eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Mit dem Verbot zieht der Kanton Zürich gleich mit den
Kantonen Genf und Wallis. Dort hiessen die Stimmberechtigten im vergangenen
Februar eine Initiative gut, die ein Verbot solcher Hunde verlangte. In
verschiedenen weiteren Kantonen wurden bisher Verbote zwar erwogen,
schliesslich aber eine Bewilligungspflicht und strenge Auflagen als sinnvoller
erachtet. 600 Kampfhunde dürfen weiterleben. Von den 60 000 Hunden im Kanton Zürich gehören
heute rund 500 bis 600 Tiere zu den gefährlichen Rassen. Diese Tiere dürfen im
Kanton weiterleben, wie Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) am Sonntag vor
den Medien sagte. Die Besitzer dieser Tiere müssten aber - bis spätestens drei
Monate nach Inkrafttreten der Regelung - eine Haltebewilligung einholen. Grundsätzlich sei er froh darüber, dass der Kanton Zürich
ein zeitgemässes Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Mensch und Hund
erhalte. Bei der Frage des Kampfhundeverbotes sei das Volk nun eben stärker dem
Gefühl gefolgt und nicht wie der Regierungs- und Kantonsrat den rationalen
Argumenten der Fachleute. Die Umsetzung des Kampfhundeverbotes ist laut Hollenstein
zwar «eine anspruchsvolle Aufgabe», sie werde aber sofort angegangen. Zweifel an Umsetzbarkeit. Zweifel an der Umsetzbarkeit des Kampfhundeverbots äussert
Hansruedi Weinmann, Präsident der Zürcher Sektion der Schweizerischen
Kynologischen Gesellschaft. Das Gesetz sei populistisch und spiegle eine
Sicherheit vor, die es nicht gebe. Die Tragödie von Oberglatt hätte laut Weinmann auch mit dem
neuen Gesetz nicht verhindert werden können, da die Hunde damals illegal in die
Schweiz eingeführt worden seien. Und jeder Halter eines Kampfhundes werde ja
wohl künftig die Abstammungspapiere vernichten und behaupten, es handle sich
«bloss» um einen Mischling. EVP-Kantonsrat Peter Reinhard als Vertreter des Komitees für
das Kampfhundeverbot hofft, dass sich die Kantonsregierung nun für ein
nationales Verbot von Kampfhunden stark macht. Er ist erfreut, dass die
Stimmberechtigten «den Schutz der Menschen» in den Vordergrund gestellt hätten.
Seiner Ansicht nach sind die «fragwürdigen Statussymbole» schlicht nicht nötig. Quelle: SDA/ATS - http://www.20min.ch/news/dossier/abstimmresultat/story/16506761
Zur Situation in den Niederlanden (Beschlagnahme und Tötung von "pitbullartigen" Hunden) - bis zum Juni 2008. Material hierzu ist archiviert und in einem Archiv zu finden. Bitte hier anklicken.