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Hunde - SoKa's (So genannte Kampfhunde) II

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10.08.2009: Hunde sind so schlau wie Kleinkinder. Sie können bis zu 250 Wörter lernen, rechnen und betrügen: Die Intelligenz von Hunden ist bislang unterschätzt worden, glaubt ein führender Experte. Die Vierbeiner besitzen demnach in etwa die geistigen Fähigkeiten eines zweieinhalbjährigen Kindes - und hätten ein einfaches Ich-Bewusstsein. mehr...


15.06.2009: Hunde kennen keine Schuldgefühle. Unterwürfigkeit ist Reaktion auf Körpersprache des Besitzers. Es gibt keinen "schuldigen Hundeblick", der Hundebesitzer darüber informiert, ob ihr Vierbeiner tatsächlich etwas angestellt hat oder nicht. Das unterwürfige Verhalten des Hundes ist vielmehr dessen Reaktion auf die aggressive Körpersprache des Besitzers, berichtet die Verhaltensforscherin Alexandra Horowitz vom New Yorker Barnard College http://www.barnard.edu im Journal Behavioural Processes. Weiter unter http://pressetext.de/news/090615022/hunde-kennen-keine-schuldgefuehle/


28.04.2009: Schlechte Führung macht Hunde aggressiv. Rasse weniger entscheidend als Verhalten des Besitzers. Cordoba/Wetzlar (pte/28.04.2009/06:15) - Wer seinen Hund schlecht führt, gerät viel eher in Gefahr, ein aggressives Tier heranzuziehen. Das berichten Tiermediziner der Universität Cordoba http://www.uco.es im Journal of Animal and Veterniary Advances. Sie suchten bei einer großen Anzahl verschiedener Hunderassen nach Faktoren, die am Entstehen aggressiven Verhaltens bei den Tieren beteiligt sind, und fanden die Hauptschuld bei den Besitzern. "Aggressives Verhalten kommt am ehesten bei Besitzern vor, die keine Vorerfahrung in der Hundehaltung haben, die ihre Tiere nicht schulen, sie übermäßig verwöhnen und es verabsäumen, ihnen Grenzen zu zeigen oder genügend Zeit zu widmen", so Studienleiter Joaquín Pérez-Guisado. Auch die Kastration weiblicher Hunde, die Anschaffung als Geschenk oder die Haltung als Wachhunde könne aggressives Verhalten begünstigen. Seitens des Hundes sei der Gesundheitszustand für das Verhalten bedeutend. "Rasse, Alter, Geschlecht und Größe des Hundes geben hingegen weit weniger Ausschlag", so der spanische Forscher. Aggressives Verhalten ist bei Hunden normal, denn sie zeigen dadurch, dass sie Angst haben, irritiert sind oder dass ihnen etwas nicht gefällt", betont die Tierärztin und Tierverhaltenstherapeutin Heidi Bernauer-Münz im pressetext-Interview. Bemerkbar mache sich ein Problem des Hundes auf verschiedenste Weise. "Hunde besitzen eine große Klaviatur von Ausdrucksformen, die von Bellen und Knurren bis zu Schnappen und kräftigem Zubeißen reichen." Als häufigen Auslöser unerwünschten Verhaltens sieht Bernauer-Münz das mangelnde Verstehen der Hundesprache seitens des Besitzers. "Hunde werden oft als böse Hunde abgestempelt, weil der Besitzer bestimmte Angstsignale nicht versteht. Doch wenn sich das Tier in die Enge getrieben fühlt, schnappt es leicht zu und lernt damit für die nächste ähnliche Situation. Damit es nicht dazu kommt, sollte man Zeichen wie etwa das Zurückweichen des Tieres vor einer fremden Person rechtzeitig erkennen und dem anderen signalisieren, dem Tier nicht zu nahe zu kommen", empfiehlt Bernauer-Münz. Da aggressive Verhaltensweisen gelernt sein können, ist es möglich diese wieder abzutrainieren, so die Wetzlarer Tierärztin. Das erfordere jedoch stets die Suche nach den Ursachen des Fehlverhaltens. "Erst nach einer Diagnose kann entschieden werden, ob eine Verhaltenstherapie oder auch eine medizinische Behandlung notwendig ist. Denn in vielen Fällen gehen Verhaltensprobleme auf Erkrankungen wie Schmerzen, Infektionen oder hormonelle Probleme zurück", betont Bernauer-Münz. Die Verhaltenstherapie könne hingegen Fehler der Kommunikation korrigieren. "Es gehen mittlerweile viele Hundebesitzer in Hundeschulen, aber Missverständnisse in den Bedürfnissen des Hundes gibt es immer noch genug. Viele Besitzer glauben, ihren Hund auf 'Sitz!' oder 'Platz!' trainiert zu haben, dabei beobachten die Tiere oft nur die Körpersprache." Gewalt sei selbst für aggressive Hunde kein geeignetes Erziehungsmittel, warnt die Tierärztin. "Aggressionen gegen den Hund machen ihn unter Umständen noch aggressiver und erhöhen damit das Risiko, selbst gebissen zu werden. Grenzen muss man Hunden aber durchaus setzen. Das Zusammenleben soll für alle erfreulich sein." Für die Studie hatten die spanischen Tiermediziner über 700 männliche und weibliche Hunde untersucht, die großteils reinrassig waren. Darunter befanden sich einerseits Hunde, die als aggressiv gelten, wie etwa Bull Terrier, deutsche Schäferhunde, Boxer, Rottweiler oder Doberman. Die Ergebnisse dieser Beobachtung verglich man mit derjenigen von scheinbar gutmütigeren Arten, die jedoch auch aggressives Verhalten aufzeigen, wie etwa Dalmatiner, Irish Red Setter, Golden Retriever, Labrador Retriever, Zwergpudel, Chihuaha und Pekinese. Quelle: http://pressetext.de/news/090428004/schlechte-fuehrung-macht-hunde-aggressiv/


SCHWEIZ - 21.04.2009: Mini-Bullterrier in Basel auf schwarzer Liste. Die Basler Regierung hat den Mini-Bullterrier auf die Liste der als potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen gesetzt. Mini-Bullterrier dürfen folglich nur noch mit Bewilligung gehalten werden. Eine Bewilligung werde nur erteilt, wenn das Veterinäramt die Tiere individuell als «unauffällig» beurteilt, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Die neue Kampfhunderassenliste ersetzt jene vom Februar 2001. Auf der Liste stehen auch Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Filo Brasileiro sowie deren Kreuzungen. Quelle:http://bazonline.ch/basel/stadt/MiniBullterrier-in-Basel-auf-schwarzer-Liste/story/14647867


20.04.2009: Mülheim: Weniger Steuern für Kampfhunde. Die Stadt Mülheim will die Steuern für so genannte "gefährliche Hunde" senken. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Verhaltensprüfung, die es Hundehaltern erlaubt, ihre Vierbeiner ohne Maulkorb und Leine führen zu dürfen. Die Steuern für Kampfhunde würden sich von 500 auf 120 Euro pro Jahr reduzieren. Ein entsprechender Antrag soll in den Finanzausschuss eingebracht werden. http://www.wdr.de/themen/_config_/kurznach/index.jhtml?tid=2493761


16.04.09: Urteil zur Steuer für "Kampfhunde": Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig. Pressemeldung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Urteil vom 26.03.2009, Az. 2 S 1619/08: Eine Gemeinde, die "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen. Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg; das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH nicht gefolgt. Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere aber nur unter besonderen Umständen erhöht besteuere. Die Stadt habe sich an der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 orientieren dürfen, die u.a. bei Hunden der genannten Rasse die Eigenschaft als Kampfhund vermute. Diese Regelung sei vom VGH bestätigt worden. Im Interesse der Rechtseinheit habe sich die Stadt dieser Wertung anschließen dürfen. Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American Staffordshire Terriers überholt sei. Es sei weiter daran festzuhalten, dass Hunde dieser Rasse ein genetisches Potenzial besäßen, aufgrund dessen sie in besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln könnten. Hunde dieser Rasse hätten wegen ihrer gut bemuskelten Kiefer eine große Beißkraft. Das Zuchtziel sei früher auf eine „Kampfmaschine“ ausgerichtet gewesen, sodass in vielen Zuchtlinien ein übersteigertes und leicht auslösbares Angriffs- und Kampfverhalten festgestellt werden könne. In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich durch „ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten“ auffielen. Sie stellten deswegen höhere Anforderungen an Züchter und Halter; es könne aber nicht verlässlich davon ausgegangen werden, dass entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Einzelfall vorlägen. Auch stelle die positive Verhaltensprüfung des Hundes nach der Polizeiverordnung jeweils nur eine Momentaufnahme dar, die angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr nicht ausschließe. Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B. des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten, sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 2 S 1619/08). Quelle: http://klawtext.blogspot.com/2009/04/urteil-zur-steuer-fur-kampfhunde.html


19.02.2009: Kampfhunde sind nicht automatisch aggressiv. von Aliki Nassoufis, Bonn/Dortmund/dpa. Das schlechte Image eilt ihnen voraus. Pitbull und Co. sind vor allem aggressive Kampfmaschinen auf vier Beinen, die nur darauf warten, sich unkontrolliert im nächstbesten Menschen festzubeißen. So lautet in den meisten Fällen zumindest das pauschale Urteil über die sogenannten Kampfhunde. Doch diesen Ruf haben sie zu Unrecht. «Die Hunde sind auf keinen Fall generell gefährlich, sondern verhalten sich bei der richtigen Erziehung gegenüber dem Menschen freundlich», erklärt die Referentin und Hunde-Expertin Katrin Umlauf vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. «Sie haben auf keinen Fall ein höheres Aggressionspotenzial als andere Rassen.» Die Bezeichnung «Kampfhund» geht auf historische Begebenheiten zurück. «Vor allem im angelsächsischen Raum wurden die Hunde einst in die Pit, also die Kampfbahn, geschickt, um dort etwa gegen Artgenossen oder Ratten zu kämpfen», sagt Udo Kopernik, Sprecher des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund. Stattdessen wurde die Bezeichnung «Kampfhunde» in den vergangenen Jahren vor allem von den Medien und der Politik geprägt. «In die künstlich geschaffene Gruppe wurden von der Politik und von den Medien alle Rassen reingestopft, von denen bekannt ist, dass sie einst entweder in Kämpfen missbraucht oder eben wie die großen molosserartigen Hunde in der Antike in Schlachten eingesetzt wurden», erklärt die Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, Barbara Schöning aus Hamburg. Wenn heutzutage von Kampfhunden gesprochen wird, handelt es sich vor allem um vier Terrierrassen. «Der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier, der Bullterrier und der Pitbull werden im Volksmund meist als Kampfhunde zusammengefasst», erklärt Umlauf. Bei letzterem handele es sich allerdings nicht um eine eigene Rasse. «Der Pitbull ist nur eine Kreuzung, für die es keine einheitlichen Zuchtstandards gibt.» Die optischen Merkmale, die bei den sogenannten Kampfhunden auffallen, sind prägnant und wirken auf viele Betrachter schon angsteinflößend. «Dazu gehören ein kleiner Kopf, kleine Ohren und glatte Haut», erläutert Kopernik. «Schließlich sollen sie dem Gegner so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.» Außerdem haben sie viel Muskelmasse und ein Beißverhalten, wonach sie erst fest zubeißen und dann nicht loslassen. «Dabei ist ein Bullterrier trotz des schlechten Images ein verlässlicher Familienhund - vorausgesetzt man hat ihn von einem vertrauenswürdigen Züchter.» Vor allem aufgrund des Rufes sprechen die Rassen jedoch eine bestimmte Klientel an und werden häufig nur angeschafft, um Eindruck zu schinden. Dabei sei aber entweder das nötige Fachwissen über die Tiere nicht vorhanden, sagt die Fachtierärztin Schöning. «Oder die Halter machen trotz besseren Wissens auf Show.» Das könne dann gefährliche Folgen haben. Entscheidend für die Hunde sind nämlich - auch schon in den ersten prägenden Wochen durch den Züchter - die Aufzucht und die Sozialisation, wobei sie in manchen Fällen bereits von klein auf durch spezielles Training in eine bestimmte Richtung gedrängt und scharf gemacht werden. «In diesen Fällen werden die Tiere bewusst darauf dressiert, aggressiv zu sein und die Beißhemmung gegenüber dem Menschen zu vergessen», berichtet Udo Kopernik. Zu einer solchen Fehlerziehung gehört beispielsweise auch, dass die Halter mit den Tieren nicht in Welpengruppen gehen, die Hunde keinen Umgang mit anderen Menschen und Hunden haben und nur auf den Halter fixiert sind. «Solche Maßnahmen haben zur Folge, dass die Tiere nach unseren Vorstellungen von Alltagstauglichkeit falsch aufwachsen», sagt Schöning. «Das Verhalten steht und fällt mit dem Menschen, der den Hund für bestimmte Zwecke haben will.» Deutscher Tierschutzbund: www.tierschutzbund.de Verband für das Deutsche Hundewesen: www.vdh.de Bundesverband Praktizierender Tierärzte: www.tieraerzteverband.de. Der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier, der Bullterrier, der Pitbull sowie deren Mischlinge stehen seit einigen Jahren auch auf den sogenannten Rasselisten. Diese gibt es mit Ausnahme von Niedersachsen und Thüringen mittlerweile in allen Bundesländern. Diese Listen sollen angeben, welche Tiere ein Sicherheitsrisiko sind. Die Konsequenzen, die sich durch Nennung auf einer Rasseliste ergeben, können vom Zucht- und Importverbot über den Nachweis der Sachkunde und Maulkorbpflicht bis zum Wesenstest reichen. Allerdings sind diese Rasselisten, auf denen teils auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermänner auftauchen, nicht einheitlich. Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Direkter Link zum Artikel: 'http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1229760769469


06.02.2009: Geheimstatistik unter Verschluss: Kampfhunde ohne Biss?
Udo Ulfkotte. Kampfhunde sind der Schrecken vieler Bürger. Kampfhunde sind immer gut für Schlagzeilen. Und die Halter von Kampfhunden werden mit hohen Steuern belegt. Denn Kampfhunde sind ja angeblich extrem gefährlich. Im Bundesland Hessen hütet das Innenministerium allerdings eine Statistik über Beißattacken von Hunden wie ein Staatsgeheimnis. Denn gemäß der Statistik zählen Kampfhunde zumindest in Hessen zu den eher friedfertigen Hunden. Und gefährlich sind jene Hunde, die gar nicht auf den Listen der Hundeverordnungen stehen: Schäferhunde. Manche Hunde kämpfen oft mit ihrer Müdigkeit. Bordeaux-Doggen etwa zählen zu jenen Hunden, die gern mal ein Stündchen länger schlafen. Bordeaux-Doggen gelten als Kampfhunde. Und in Deutschland haben viele Menschen Angst vor Kampfhunden. Denn beinahe täglich erscheint irgendwo eine Zeitung, in der über einen Vorfall mit einem Kampfhund berichtet wird. Briefträger Ulrich Hennemann macht täglich Erfahrungen mit vielen Hunden. Hennemann sagte dem Sauerland-Kurier vor wenigen Tagen über seine Erfahrungen mit Hunden beim Austragen von Post. »Dabei gibt es auch deutliche Unterschiede bei den Rassen«, erklärt Hennemann. »Es kann zum Beispiel sein, dass ein sonst als gefährlicher Kampfhund gefürchteter Stafford Terrier freundlich um einen herumschwänzelt, während ein dominant veranlagter Dackel lautstark seine Revieransprüche durchsetzen will.« Briefträger Hennemann ist selbst ein erfahrener Hundehalter. Der Mann weiß, dass nicht alle Bordeaux-Doggen kleine Werwölfe sind, die nur auf eine günstige Gelegenheit warten, einen Menschen zu zerfleischen. Das allerdings ist das Bild, das Medien häufig von jenen Hunderassen zeichnen, die wir inzwischen bereitwillig »Kampfhunde« nennen. Nun gibt es natürlich Statistiken über die Gefährlichkeit von »Kampfhunden«. Und in Hessen wird die Statistik über die Beißattacken 2004 bis 2007 im Innenministerium unter Verschuss gehalten. Im Falle der Veröffentlichung könnten ja Halter von »Kampfhunden« unangenehme Fragen stellen und vor die Gerichte ziehen, um die Steuersätze für ihre Vierbeiner wieder ermäßigen zu lassen. 284 Mal haben in Hessen Schäferhunde in den Jahren 2004 bis 2007 herzhaft zugebissen. Im gleichen Zeitraum haben alle Kampfhunderassen erheblich besser abgeschnitten. Nehmen wir nur einmal den angeblich sehr gefährlichen Pitbull: Elf Mal haben Pitbulls 2004 bis 2007 zugebissen. Und während von den 284 Schäferhundebissen immerhin zehn »schwere« gesundheitliche Folgen für das Opfer hatten, waren es bei den Kampfhunden (inklusive der Mischlinge) sieben. Der Schäferhund ist der Lieblingshund der Deutschen. Der »Partner mit der kalten Schnauze« führt die Beiß-Statistik an – taucht aber auf keiner Hundeverordnung auf. Politische Punkte sammeln können Politiker mit Verordnungen nur bei jenen Hunderassen, die man zuvor pauschal medial verteufelt hat. Und unsere deutschen Schäferhunde sind doch angeblich durchweg »lieb«. Das sehen wir doch auch ständig in allen ARD- und ZDF-Vorabendserien. In Wahrheit liegt das Problem mit den Hundebissen eben nicht bei einzelnen Hunderassen – sondern sehr häufig am anderen Ende der Leine: bei jenen Menschen, die Hunde halten. Eigentlich müsste es in Deutschland einen Hundeführerschein geben, einen Wesenstest für jene Menschen, die Hunde halten wollen. Denn Hundehalter prägen ihre Hunde und deren Wesen. Und wenn der Mensch am anderen Ende der Leine nichts taugt – dann kann auch aus seinem Hund mitunter ein wenig erfreuliches Ebenbild des Halters werden. © Das Copyright dieser Seite liegt, wenn nicht anders vermerkt, beim Kopp Verlag, Rottenburg. Quelle: http://info.kopp-verlag.de/news/geheimstatistik-unter-verschluss-kampfhunde-ohne-biss.html


05.02.09: Fellfarbe - Der Wolf im Hundepelz. Der Wolf ist nicht nur Vorfahr des Hundes, sondern irgendwie auch sein Nachfahre. Zumindest das schwarze Fell verdankt Canis lupus dem besten Freund des Menschen. Ihre schwarze Fellfarbe verdanken die Wölfe wahrscheinlich den Haushunden. In Märchenbüchern wird der große, böse Wolf häufig mit dunklem Fell dargestellt. Das beängstigende Raubtier sollte dadurch wohl noch unheimlicher wirken. Wölfe mit schwarzem Pelz leben allerdings fast ausschließlich in Nordamerika. In baumreichen Gegenden der kanadischen Arktis haben 62 Prozent der Rudeltiere eine schwarze Behaarung, sie sind im Schatten der Bäume so besser getarnt. Doch warum sieht man den dunklen Pelz nicht in europäischen Wäldern? Um dieser Frage nachzugehen, verglich ein internationales Team von Wissenschaftlern die DNS von 41 schwarzen, weißen und grauen Wölfen in der kanadischen Arktis und 224 schwarzen und grauen Tieren im Yellowstone-Nationalpark mit der von domestizierten Hunden. Dabei offenbarte sich eine unerwartete Familiengeschichte: Die für das schwarze Fell verantwortliche genetische Mutation stammt ursprünglich von Haushunden, schreiben die Wissenschaftler im Fachmagazin „Science“. Das Gen entstand vor 50 000 Jahren, gelangte aber erst vor etwa 10.000 bis 15.000 Jahren zu Canis lupus. Ungefähr zu dieser Zeit reisten die ersten Menschen über die Beringstraße nach Amerika – und sie wurden von Hunden begleitet. Während ihrer Wanderungen durch das Land vermischten diese sich mit den wild lebenden Wölfen. „Wahrscheinlich war es in Amerika einfacher für Hunde, mit Wölfen zu interagieren, als in Europa“, spekuliert Tovi Anderson von der Stanford-Universität. „Es gab dort mehr Wölfe und die Hunde zogen, genau wie die Menschen, viel herum.“ Auch ihr Kollege Gregory Barsh ist überzeugt von der Idee, dass die Haustiere der frühen Indianer sich mit ihren wilden Verwandten kreuzten: „Es ist faszinierend, sich zu überlegen, dass ein Anteil von den Hunden der amerikanischen Ureinwohner in den heutigen Wölfen weiterlebt.“ Das Gen könnte den Wölfen jetzt vielleicht helfen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Das Habitat der hellfarbigen Tiere, die Tundra, wird bei erhöhten Temperaturen voraussichtlich zugunsten des nördlichen Nadelwaldgürtels schrumpfen. „Es ist ein wenig ironisch, dass eine vom Menschen kreierte Eigenschaft Wölfen nun dabei nützlich sein könnte, mit den vom Menschen verursachten Veränderungen ihres Habitats zurechtzukommen“, kommentiert der Biologe Marco Musiani von der Universität von Calgary die Entwicklung. In Zukunft könnte sich der schwarze Wolf des Volksmärchens also weiter ausbreiten. Wenn der dunkle Waldbewohner auf den hellen Tundraläufer trifft, beschleunigt die Dominanz des Gens außerdem seine eigene Verbreitung: Bei einem Wurf von 14 Welpen haben zehn schwarzes Fell. Url: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/natur/fellfarbe-der-wolf-im-hundepelz_aid_368032.html


30.01.2009: Hessische Hunde-Statistik - Die schlimmsten Beißer - Welche Hunde beißen in Hessen am häufigsten zu? Der FR liegt ein unter Verschluss gehaltenes Dokument des Innenministeriums vor. Die Ergebnisse im Überblick. VON JUTTA RIPPEGATHER. Das Innenministerium in Wiesbaden hütet die Hunde-Beißstatistik wie ein Staatsgeheimnis. Jetzt wurde das Zahlenwerk der Frankfurter Rundschau zugespielt. Sein Inhalt nährt die Zweifel, dass die zum 1. Januar in Kraft getretene neue Hundeverordnung das berücksichtigt, was in den vergangenen Jahren auf Hessens Straßen oder Wegen passiert ist: Nicht die zehn Rassen, die in dem Regelwerk als "gefährlich" aufgelistet sind, bissen am häufigsten zu. Vielmehr führen der Schäferhund und seine Kreuzungen die Statistik mit Abstand an. 284 Mal wurden Menschen in den Jahren zwischen 2004 und 2007 von dieser Rasse verletzt - zehnmal sogar schwer. Zum Vergleich: Mit dem als "Kampfhund" titulierten Pitbull (samt Mischungen) kam es in dieser Zeit zu elf Vorfällen mit Menschen, die sich dabei nur leichte bis mittlere Blessuren zuzogen. Außerdem hat die Statistik ein generelles Manko: Mischlinge, deren Stammbäume nicht identifizierbar sind, tauchen überhaupt nicht auf. Obgleich sie wohl am häufigsten sind. Der Bestand an Schäferhunden ist der größte im Land. So begründet das Ministerium, dass sie trotz Spitzenposition nicht auf die Liste aufgenommen wurden. Das Verhältnis der Population zur Zahl der Vorfälle ist unbekannt. Wer gebissen wird, dem ist es aber egal, wie oft es die betroffene Rasse gibt, entgegnen Kritiker. Sie werfen der Landesregierung bei der Liste Willkür vor, weil sie nur bestimmte Rassen berücksichtigt. Sie wolle es sich nicht mit den Schäferhundehaltern verderben - vielleicht auch weil viele Polizisten darunter seien, meint etwa Dieter Ludwig von der Arbeitsgemeinschaft Kynologie Rhein Main. Der Verein hält die ganze Verordnung für überflüssig, weil die Gefährlichkeit nicht - wie das Land argumentiert - von der Rasse abhänge. Der Rottweiler wurde zum 1. Januar neu auf die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Auch hier wirft ein Blick in die Vier-Jahres-Statistik Fragen auf. Denn auch bei den Wesenstests schnitten sie wesentlich besser ab. 135 Rottweiler bestanden die Prüfung, ein einziger fiel durch und wurde eingeschläfert. Demgegenüber stehen 383 Schäferhunde mit erfolgreicher Prüfung und zehn ohne, fünf davon bezahlten das mit dem Leben. Mit den seit Jahren auf der schwarzen Liste stehenden Rassen kam es hingegen kaum zu Vorfällen. Auch bei den alle zwei Jahre anstehenden Wesenstests gab es keine Auffälligkeiten. Von den rund 2000 American-Pitbull-Terriern zum Beispiel mussten nur sieben getötet werden. Bei den rund 2990 American Staffordshires waren es elf. Selbst beim Betrachten der Vorfälle mit anderen Hunden schneiden die "Kampfhunde", wie sie der Volksmund nennt, besser ab. Bei Beißereien mit Dobermännern oder Rottweilern starben in besagtem Zeitraum jeweils sechs andere Hunde, 15 Mal töteten Schäferhunde einen Artgenossen. Beisstatistik hier anklicken. Copyright © FR-online.de 2009. URL: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1667396&em_loc=1234 

 

27.01.2009: Führerschein für Hunde. VON JUTTA RIPPEGATHER. Knapp acht Jahre ist es her, dass der kleine Volkan aus Hamburg totgebissen wurde. Noch immer fuhrwerkt die hessische Landesregierung an einer Hundeverordnung herum. Auch die überarbeitete neue Fassung weist erhebliche Mängel auf. Rottweiler werden als gefährlich eingestuft - allerdings nur jene, die nach dem Jahreswechsel neu angeschafft werden. Das ist absurd und juristisch anfechtbar. Die Rasseliste ist das falsche Instrument, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es gibt harmlose Pitbulls, bissige Boxer oder Dackel. Das weiß jeder, der auf der Straße die Augen offen hält. Nicht das Tier ist der Grund für Aggressionen, sondern der Mensch. Wer seinen Vierbeiner nicht kontrollieren kann, gefährdet seine Umgebung. Die Konsequenz: Jeder Halter absolviert samt Hund einen Kurs, an dessen Ende eine Prüfung steht. Selbst erfahrene Tierfreunde können immer noch etwas über Wesen und Erziehung hinzu lernen. Dem Vierbeiner wird Unterordnung und Sozialverhalten gegenüber seinen Artgenossen vermittelt. Das wäre der richtige Weg. Nicht eine zum x-ten Mal korrigierte Verordnung. Und: Das Innenministerium muss endlich die Beißstatistik rausrücken. [ document info ] Copyright © FR-online.de 2009. Dokument erstellt am 26.01.2009 um 16:36:03 Uhr. Letzte Änderung am 26.01.2009 um 16:46:21 Uhr. Erscheinungsdatum 27.01.2009. URL: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/meinung/?em_cnt=1665577&em_loc=3289  -  Mein Leserbrief zu diesem Artikel: Endlich mal eine richtige Einschätzung der Lage. Es ist aber eben nicht nur eine hessische Problematik sondern eine bundesweite. Alle Rasselisten sind, auch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten, nicht haltbar. Ein Hund ist nie qua Rasse gefährlich. Es ist immer eine Frage der Haltung, also ist immer der Halter der Verantwortliche. Leider gibt es noch viel zu viele Hundehalter, die von ihren Bunden keinerlei Ahnung haben. Hundehalter müssten zumindest Mindestkenntnisse von Körpersprache iher Hunde haben (unsere Hunde kommunizieren ständig darüber mit uns, man muß nur wissen, was das alles bedeutet - Schwanzwedeln zum Beispiel heißt nicht immer Freude), vielen Hundehaltern müsste Sozialverhalten beigebracht werden (Hundekot auf Strassen, Gehwegen, Wiesen- jeder Hundehalter sollte dies entfernen), Hundehalter müssen vor Anschaffung eines Hunde rassespezifische Merkmale ihres Hundes kennen (ein Border Collie muss beschäftigt werden, sonst wird er unberechenbar).  Und es sollten die Politiker endlich einsehen, dass zum Beispiel ein richtig gehaltener American Staffordshire Terrier oder American Pitbull Terrier oder Bullterrier die idealen Fmilienhunde sind, eben auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale (enge Bindung n Menschen - es könnte die Welt auch ohne andere Hunde existieren).  Und ich weiß, worüber ich hier schreibe, habe ich doch selber eine mittlerweile 11 Jahre alte AmStaff Hündin für die Menschen (und damit auch Kinder) das tollste sind. Und wenn ihr Kinder auf den Geist gehen (zu viel gestreichelt zum Beispiel) geht sie einfach weiter. Kein Knurren, kein Schnappen oder sonst etwas.  So allerdings sind die meisten der so genannten Kampfhunde, die ich kenne. Und ich habe viele im Laufe der Jahre kennengelernt.
Ich kämpfe daher auch schon seit vielen Jahren gegen die unsäglichen Rasselisten und für einen so genannten Hundeführerschein.
Peter Löwisch


04.01.2009: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern! Mit Beschluß vom 22.12.2008 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren einer Hundehalterin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wiederhergestellt. Die Antragstellerin hatte einen – wie sich später herausstellte – „gefährlichen Hund“ im Sinne des LHundG RP aus einem baden-württembergischen Tierheim übernommen und für diesen, nachdem die zuständige Amtsveterinärin ihn für eine Kreuzung eines American Staffordshire Terriers hielt, eine Haltererlaubnis beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde abgelehnt und u.a. die Untersagung der Hundehaltung sowie die Sicherstellung des Tieres angeordnet. Die Gemeinde war der Auffassung, es stelle nur ein „berechtigtes Interesse“ dar, wenn ein „gefährlicher Hund“ aus einem rheinland-pfälzischen Tierheim übernommen werde, nicht hingegen bei der Übernahme von Hunden aus Tierheimen anderer Bundesländer. Dagegen brachte die Antragstellerin in dem eingeleiteten Eilverfahren u.a. vor, daß im Rahmen der Prüfung, ob ein Interesse berechtigt sei oder nicht, der als Staatsziel in Art. 20a GG verbriefte Tierschutz zu berücksichtigen wäre. Ferner sei nicht nur das Grundgesetz, sondern auch Art. 70 der Verfassung für Rheinland-Pfalz zu beachten, wonach Tiere als Mitgeschöpfe geachtet und im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt werden sollen. Und dieser verfassungsrechtlic h bundes- wie landesrechtlich verbriefte Tierschutz mache nun zweifelsohne nicht an der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz halt, zumal der Verfassung für Rheinland-Pfalz nicht die Erwägung zu entnehmen sei, daß diese nur für Tiere aus Rheinland-Pfalz gelten solle. Das Verwaltungsgericht teilte diese rechtliche Bedenken und führte aus, daß eine Auslegung des „berechtigten Interesses“ dahingehend, daß es nur vorliege, wenn ein in einem rheinland-pfälzischen Tierheim gehaltener gefährlicher Hund an eine Privatperson abgegeben werde, von der Intention des LHundG nicht gerechtfertigt sei. Zwar entspräche diese enge Auslegung dem Wortlaut des gemeinsamen Rundschreibens des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.07.2006. Allerdings handele es sich bei dem „berechtigten Interesse“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der daran anknüpfe, daß durch die Abgabe an eine Privatperson eine dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Hundes in einem Tierheimzwinger verhindert und damit den Belangen des Tierschutzrechts unter Beachtung der Belange des Gefahrenabwehrrecht s Rechnung getragen werden könne.
Der in Art. 20a GG und Art. 70 der Verfassung für Rheinland-Pfalz verbriefte Tierschutz sei indes ohne Bindungen an eine Landesgrenze garantiert. Insofern bestehe daher ein öffentliches Interesse, wenn ein gefährlicher Hund aus einem Tierheim eines anderen Bundeslandes an einen sachkundigen und zuverlässigen Halter in Rheinland-Pfalz vermittelt werde. Für die tierschutzrechtlich e Intention des Gesetzes sei es gleichgültig, in welchem Bundesland das Tier in einem Tierheim gehalten werde. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts kann von der Gemeinde mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgeri cht angegriffen werden. Ferner ist eine Hauptsacheklage noch nicht anhängig. Eine abschließende Entscheidung über die seit langem diskutierte Praxis rheinland-pfälzischer Behörden, das berechtigte Interesse bei Tierheimhunden anderer Bundesländer zu versagen, liegt daher noch nicht vor. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit dieser (Eil-) Entscheidung erste Maßstäbe gesetzt. L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender - http://www.hund- und-halter. de/modules. php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=109&page_id=617


03.01.2009: Endlich sind Hunde gefährlich. Was Innenminister Holger Hövelmann im neuen Jahr wirklich froh macht: Mitunter ist es auch ein zeitlicher "Kommissar Zufall", der ein Schlaglicht auf die besondere Qualität von Politik in Sachsen-Anhalt wirft: Just in jenen Dezembertagen des abgelaufenen Jahres, als im Wittenberger Kreishaus mit der vom Bund für Umwelt und Naturschutz erarbeiteten Ausstellung "Willkommen Wolf” in der Bevölkerung für eine breite Akzeptanz des einst als "bösen Wolf" verfolgten und fast ganz ausgerotteten Urahn unserer heutigen Haushunde geworben wird, beschließt die Große Koalition in Magdeburg, 16.000 Jahre nach der Domestizierung des Wolfes einige seiner Nachfahren als für "rassebedingt gefährlich" zu erklären. Sachliche Beweise für diese viel kritisierte Entscheidung können die von Innenminister Holger Hövelmann (SPD) nur mühsam auf Linie gebrachten Koalitionspolitiker nicht vorlegen, es sind lediglich politische Kompromiss-Mauscheleien zwecks Selbsterhalt der Großen Koalition, die nun eine rassebedingte Gefährlichkeit gesetzlich "vermuten" lässt: Mit einer Liste von elf angeblich gefährlichen Hunderassen war die SPD in die Verhandlungen gezogen, beim Stand von "nur" noch vier sorgt Ministerpräsident Prof. Wolfgang Böhmer persönlich für den krachenden Umfall der CDU-Fraktion, und so stimmen auch die christlichen Demokraten entgegen ihrer oft auch öffentlich verkündeten Überzeugung dem "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" schließlich zu und machen es damit möglich, dass bestimmte Hundehalter künftig weniger Rechte haben als selbst Schwerkriminelle: Das Grundrecht von der Unverletzlichkeit der Wohnung wird für die Halter der vier Rassen eingeschränkt. Kopfschütteln beim Experten. Seitdem kommt Jürgen Krause aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus: "Das Gesetz ist großer Mist.” Der Wittenberger, der von der Politik als Experte auch zu den gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen im Landtag geladen worden war, kennt die Thematik von beiden Seiten: Einerseits als ehemaliger Leiter des Wittenberger Ordnungsamtes und damit auch als für die Sicherheit in der Stadt mitverantwortliche Amtsperson, andererseits als Stellvertretender Vorsitzender des Landestierschutzverbandes in Sachsen-Anhalt und ehrenamtlicher Leiter des Wittenberger Tierheims, in dem möglicherweise die vierbeinigen Folgen politischer Fehlentscheidungen künftig entsorgt werden müssen. Freude beim Innenminister. Immerhin ist nun wenigstens ein Mann in Sachsen-Anhalt befriedigt: SPD-Innenminister Holger Hövelmann. "Ich bin froh”, verkündet der Minister aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag und lässt einige beruhigende Worte folgen: "Denn auf dem langen Weg zu einem sachsen-anhaltischen Hundegesetz in zwei öffentlichen Anhörungen und in vielen Ausschusssitzungen sind die Vor- und Nachteile sowie Wirkungen einzelner Regelungen des heute vorliegenden Gesetzentwurfes über das Maß des Üblichen hinaus umfassend beleuchtet und die Vor- und Nachteile der einzelnen Regelungen mithin mehr als hinreichend abgewogen worden. Eine Kritik, der Gesetzgeber wisse nicht, was er tue, würde in diesem Falle noch mehr fehlgehen als in allen anderen Fällen." Jürgen Krause schüttelt wieder den Kopf: "Die beiden Anhörungen haben eindeutig ergeben, dass dieses Gesetz nicht zum Ziel führt. Alle Experten haben den Punkt "rassebedingte Gefährlichkeit” übereinstimmend abgelehnt und darauf hingewiesen, dass es für diese Behauptung keine fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse gäbe.” Im Gegenteil hätten die Forschungen zum Beispiel der Tierärztlichen Hochschule Hannover eindeutig ergeben, dass die Vertreter der vier diskriminierten Rassen nicht gefährlicher sind als andere Haushundrassen auch. Für den Umstand, dass der Innenminister auch diesen Punkt beharrlich ignoriert, hat Krause nur eine Erklärung: "Hövelmann leidet wohl unter einer Hunde-Phobie.” Die Phobie: eine Neurose. Unter einer Phobie versteht man eine übertriebene und von anderen Personen nicht nachvollziehbare Furcht vor einem bestimmten Gegenstand oder einer bestimmten Situation. Phobien gehören zu den Neurosen. Einige Ängste beeinträchtigen das alltägliche Leben kaum, andere Ängste können den Lebensraum erheblich einschränken, weil die Betroffenen versuchen, die angstauslösende Situation zu vermeiden. Häufig genügt schon der Gedanke an das Phobieobjekt, um die Symptome der Angst auszulösen. Bei der Konfrontation mit dem gefürchteten Objekt kann es zu Panikattacken kommen. Meist treten erste Störungen im frühen Erwachsenenalter auf. Die betroffenen Personen wissen meist, dass ihre Angst unbegründet ist, sind ihr aber trotzdem ausgeliefert. Die wesentliche Tatsache. Das Hundegesetz sei auch nicht zielführend, weil es trotz wiederholter Hinweise der Experten die wesentliche Tatsache nicht berücksichtige: "Jeder Hund ist das Produkt seiner Umwelt", sagt Jürgen Krause, "der Mensch formt den Hund, und das schon im frühen Welpenalter.” Gefährliche Hunde kämen als Einzelfall in jeder Hunderasse vor, meist als Folge von Erziehungs- oder Haltungsfehlern. Das bedeute, so auch ein eindeutiges Ergebnis der Expertenanhörung im Landtag, wer in der Beziehung Mensch-Hund mehr Sicherheit schaffen möchte, muss beim Menschen für mehr Aufklärung sorgen und eine sachgerechtere Haltung der Hunde durchsetzen. Denn auch das sei in Expertenkreisen unstrittig: Eine der häufigsten Ursachen von Unfällen mit Hunden liege nicht beim "bösen Hund", sondern im Fehlverhalten des "klugen Menschen" begründet. Die Folgen des Gesetzes. Künftig ist jeder Hundehalter vom "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" betroffen: Jeder neugeborene Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet werden, jeder Hundehalter muss für seinen Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch wenn diese Punkte in einigen Kreisen durchaus auf Sympathie stoßen, sind auch sie lediglich die Folgen politischer Mauscheleien, denn wenn die Gefahren, die von Hunden ausgehen, wirklich nennenswert wären, müssten sofort alle jetzt lebenden Hunde Chip und Versicherung bekommen, und nicht nur die künftig geborenen, und andererseits bleibt die ebenfalls von seriösen Ordnungspolitikern oft benannte Tatsache: Das Tierschutzgesetz im Allgemeinen und das Gesetz über die Sicherheit und Ordnung im Lande Sachsen-Anhalt im besonderen verbieten seit langem bestimmte menschliche Verhaltensweisen bzw. schaffen einen Ordnungsrahmen zum Handeln für die Behörden. Aber wie bei allen anderen Gesetzen gilt auch beim Umgang mit Tieren die Tatsache: Bestimmte Menschen halten sich nicht an diese Gesetze. So steht auch die Frage der Durchsetzung des neuen Gesetzes bisher nur in den Sternen. - Und so kommt es, wie es als Folge von Politik meistens kommt: Bestraft werden die anständigen Bürger. Hauptsache, Hövelmann (SPD) ist froh und Böhmer (CDU) hat seine Große Koalition gekittet. Schutz für den Wolf. Einerseits werden vier Hunderassen als "vermutlich gefährlich” diffamiert, andererseits der wilde Wolf geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine "streng geschützte Tierart”, die nicht dem Jagdgesetz unterliegt und deshalb ganzjährig auch nicht gejagt werden darf. Die Schautafeln der Ausstellung, die noch bis zum morgigen Montag in der Wittenberger Kreisverwaltung betrachtet werden können, sollen dazu beitragen, Informationsdefizite und Vorurteile gegenüber dem Wolf abzubauen und die Bereitschaft der Menschen zu fördern, seinen Lebensraum zu schützen. Schutz der Menschen? Beim Thema "Schutz der Menschen” und beim Stichwort "Kommissar Zufall" fällt dem Beobachter noch etwas auf: Die für den Schutz der Bürger in der Praxis zuständige Polizei ist in Sachsen-Anhalt in einem beklagenswerten Zustand. Dafür ist der Innenminister - zufällig Holger Hövelmann - selbst aus Kreisen der Justiz heftig kritisiert worden. Da fällt dem Zyniker wieder der klassische Satz ein: Politik löst kein Problem, Politik ist das Problem. Das Beispiel von Hessen. Da Sachsen-Anhalts politische Hundehasser nicht gern selber denken, haben sie sich bei ihrem Entwurf des Hundegesetzes vom Bundesland Hessen inspirieren lassen. Dort stehen als Folge der einstigen "Kampfhunde"-Hysterie elf Rassen auf der Liste, besagte elf, mit denen die hiesige SPD in die Verhandlungen mit der CDU gegangen ist. Was das Innenministerium jedoch verschweigt, sind zwei wesentliche Tatsachen. Erstens: Als Folge des Hundegesetzes sind in Hessen die Zahl der Beißvorfälle keineswegs gesunken, sondern sogar noch angestiegen. Darauf hat bereits im Januar 2008 die Tierärztin Cornelia Konrad aus dem mittelhessischen Lich aufmerksam gemacht. Und zweitens: Selbst das hessische Innenministerium musste inzwischen öffentlich zugeben, dass der in Hessen obligatorische Wesenstest von mehr als 97 Prozent aller als rassebedingt gefährlich eingestuften Hunde bestanden worden ist. Die Folge für die Politik. Nicht nur das einhellige Urteil der Experten in den Anhörungen, sondern also auch die jahrelange Praxis in Hessen beweisen: Ein rassebezogenes Hundegesetz führt tatsächlich nicht zum gewünschten Ziel, und die Behauptung von der rassebedingten Gefährlichkeit von Hunden lässt sich tatsächlich nicht aufrechterhalten, wenn mehr als 97 Prozent aller Listenhunde den Wesenstest bestehen (Unter den Testversagern sind jene armen Hunde zu finden, die von kriminellen oder asozialen Menschen vorsätzlich scharf gemacht worden sind). Wenn dem aber so ist, verletzt das neue Hundegesetz von Sachsen-Anhalt das Gebot des Bundesverfassungsgerichts. Das nämlich hatte in seinem Urteil von März 2004 zwar festgestellt, dass ein Importverbot der vier als gefährlich bezeichneten Hunderassen noch mit der Verfassung vereinbar sei, zugleich aber den Ländern auferlegt, "die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen". Niedersachsen hat das getan und in Würdigung neuer Erkenntnisse bereits zum 1. März 2003 ein Hundegesetz ohne Rasselisten verabschiedet. Fünf Jahre später verstößt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt gegen den wesentlichen Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und liefert damit den Ansatzpunkt für eine Klage gegen dieses Hundegesetz. - Und lieber Herr Minister Hövelmann, wollen wir wetten, dass Sie auch diese Klage verlieren werden? Quelle: http://www.supersonntag-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=25&entry=7339

   

11.12.2008: Höhere Steuern für gefährliche Hunde. Maßnahme gegen die Verbreitung von „Kampfhunden“ greift ab 1. Januar 2009. Der Hauptausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung einer Erhöhung der Hundesteuer für „gefährliche Hunde“ zugestimmt und eine entsprechende Empfehlung an den Rat gegeben, der in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 17. Dezember, abschließend darüber beraten wird. Die Halter sogenannter „gefährlicher Hunde“, die auch als Kampfhunde bezeichnet werden oder Hunde bestimmter Rassen, müssen demnach im kommenden Jahr bei der Zahlung der Hundesteuer erheblich tiefer in die Tasche greifen. Die Hundesteuer wird für einen gefährlichen Hund, wie beispielsweise einen Pittbull, ab 1. Januar auf das sechsfache erhöht. Damit zahlt der Halter eines solchen Hundes 720 Euro. Dagegen werden Steuern in Höhe von 120 Euro jährlich für einen Pudel oder ähnlich harmlosen Hund fällig. Der zweite oder dritte und jeder weitere Hund eines Halters kostet, wenn er einer gefährlichen Rasse angehört, 960 Euro und 1.152 Euro. Dagegen sind für den „normalen“ Zweit- oder Dritthund 144 Euro oder 188 Euro zu zahlen. Als gefährliche Hunde sind nach dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein Westfalen Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und als Hunde gefährlicher Rassen u. a. American Bulldog, Bullmastif, Mastino Espanol und Rottweiler oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden festgestellt worden. Weist der Besitzer eines als gefährlich eingestuften Hundes nach, dass sein Vierbeiner nicht gefährlich ist und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, kann auf Antrag die Festsetzung nach den allgemeinen Hundesteuersätzen vorgenommen werden. Neben Mehreinnahmen soll mit der Einführung eines erhöhten Steuersatzes für „gefährliche Hunde“ der Verbreitung solcher Hunde im Stadtgebiet entgegengewirkt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2000 eine erhöhte Besteuerung von „gefährlichen Hunden“ und einer damit einhergehenden Eindämmung der Haltung solcher Hunde für zulässig erklärt. Im Stadtgebiet Mönchengladbach ist von 72 „gefährlichen Hunden“ auszugehen. Mit der jetzt beschlossenen höheren Besteuerung ergeben sich unter Berücksichtigung des normalen Steuersatzes Steuermehreinnahmen in Höhe von 43.200 Euro jährlich. Stadt Mönchengladbach – Pressestelle. Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach. Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99. pressestelle@moenchengladbach.de. Quelle: http://www.presse-service.de/data.cfm/static/715979.html


10.12.2008, AZ-WEB.DE Aachener Zeitung. Höhere Steuer für gefährliche Hunde. Düren. Der Stadtrat hat am Abend die Anhebung der Steuer für «gefährliche Hunde» beschlossen. Für bereits gemeldete «gefährliche Hunde» müssen bald 200, für solche, die ab 2009 angemeldet werden, 400 Euro jährlich bezahlt werden. Bisher wurden alle Hunde in Düren mit 84 Euro jährlich besteuert. Kritik übten die Grünen an dieser Entscheidung. «Wir sind der Meinung, hier werden einzelne Hunde willkürlich zu gefährlichen Hunden erklärt, obwohl sie schon friedlich in einer Familie gelebt haben», sagte Carmen Heller-Macherey. Die Steuererhöhung führe nur dazu, dass einige Familien ihre Hunde aus finanziellen Gründen im Tierheim abgeben. http://www.az-web.de/lokales/dueren-detail-az/745942?_link=&skip=&_g=Hoehere-Steuer-fuer-gefaehrliche-Hunde.html


08.12.2008: Hundegesetz soll am 1. März in Kraft treten. Als letztes Bundesland plant Sachsen-Anhalt die Einführung eines Hundegesetzes für den 1. März des kommenden Jahres. Von Michael Bock. Magdeburg. Die zähen Verhandlungen über ein Kampfhundegesetz für Sachsen-Anhalt haben gestern eine weitere Hürde genommen. Der Landtag leitete einen erneut geänderten Gesetzentwurf an den Innenausschuss weiter. Im Dezember soll das Parlament endgültig über das Papier entscheiden. Geplant ist, dass das Hundegesetz am 1. März 2009 in Kraft tritt. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hatten sich nach jahrelangem Gezerre im Oktober auf einen neuen Entwurf geeinigt, um hohe Kosten für die Kommunen zu vermeiden. Nunmehr sollen – anders als zunächst geplant – nicht alle Hunde im Land mit Chips gekennzeichnet, mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet und in einem landesweiten Register erfasst werden. Eine solche Regelung soll nur für Vierbeiner gelten, die ab dem 1. März 2009 geboren werden. Eine Ausnahme bilden Hunde von vier als gefährlich eingestuften Rassen. Hier sollen auch alle bereits heute lebenden Tiere erfasst werden. Das gilt ebenso für Hunde anderer Rassen, die schon einmal zugebissen haben. Der geplante Wesenstest und Maulkorb- sowie Leinenzwang für die vier als gefährlich geltenden Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und für auffällig gewordene Hunde anderer Rassen sollen auch in dem überarbeiteten Gesetz Bestand haben. Bei Hunden, die in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die Auflagen entfallen. Die erneute Änderung des Gesetzentwurfs war als Reaktion auf Anfang September bekanntgewordene Berechnungen des Innenministeriums erfolgt. Dieses hatte die Kosten für den Aufbau eines landesweiten Melderegisters für alle Hunde auf 3,2 Millionen Euro beziffert. Die SPD nannte diese Kosten "unvertretbar hoch" und forderte Änderungen. Die inzwischen abgespeckte Variante soll den Aufwand deutlich verringern. Über ein Kampfhundegesetz wird in Sachsen-Anhalt seit Jahren diskutiert. Die oppositionelle FDP bezweifelt die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. FDPPolitiker Guido Kosmehl sprach gestern von "Augenwischerei". Den Menschen werde Sicherheit nur vorgegaukelt, sagte er. Der Linken reichen Haftp ichtversicherung und Kennzeichnungsp icht aus. "Das Gesetz ist geeignet, im präventiven Bereich Maßstäbe zu setzen", sagte dagegen Jens Kolze (CDU). Laut Bernward Rothe (SPD) wurde "eine gute Regelung" gefunden. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem es noch kein Kampfhundegesetz gibt. Die SPD hatte zunächst eine Rasseliste mit elf Rassen gefordert. Nach heftigem Widerstand der CDU war als Kompromiss die Beschränkung auf vier Hunderassen ausgehandelt worden. Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=1222071


05.12.2008: Hundegesetz-Politiker schmieden einen Welpen-Kompromiss. Von Florian Hanauer. Das Hamburger Hundegesetz wird nachgebessert. Darauf haben sich die Fraktionen von CDU, SPD und GAL verständigt. Dabei sind Änderungen beim "Hundeführerschein", bei der Vermittlung von bestimmten Hunden und auch bei den Auslaufflächen für unangeleinte Tiere vorgesehen. „Wir glauben, das Gesetz hat sich im Großen und Ganzen bewährt, es soll jetzt aber nachjustiert und bürgerfreundlicher gemacht werden“, stellt Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, fest. Das Gesetz war im Frühjahr 2006 in Kraft getreten. Jetzt hat die Bürgerschaft die Evaluation der Vorschriften abgeschlossen. „Mit diesem parteiübergreifenden Konsens gehen wir nach drei Jahren Praxis des Hundegesetzes einen großen Schritt auf die Hundehalter zu“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Anja Domres am Freitag, die mit dem SPD-Abgeordneten Andreas Dressel die Gespräche für die Sozialdemokraten geführt hatte. Den Hundeführerschein haben in Hamburg nicht so viele Tierhalter wie erwartet abgelegt. Krüger berichtet, um die Hundehalter mehr zu motivieren, sollen sie diese Prüfung auch für Tiere ablegen können, die jünger als zwölf Monate sind. Gleichzeitig werden Hunde unter einem Jahr vom Leinenzwang ausgenommen. „Tierärzte haben uns im Ausschuss erklärt, dass es für junge Hunde ganz natürlich ist, ihrem Besitzer nachzulaufen, dies sollte nicht durch eine Leinenpflicht eingeschränkt werden“, sagt Krüger. Andreas Dressel ergänzt: „Wir freuen uns, dass wir uns hier insbesondere gegen die Behörde durchsetzen konnten. Diese wollte nur die Möglichkeit des Hundeführerscheins für Welpen und Junghunde erweitern. Das wäre von den Hundehaltern nicht akzeptiert worden.“ Die Bürgerschaft will weiter dafür sorgen, dass es mehr Freilaufflächen für Hunde in Hamburg gibt. Bezirke wie Eimsbüttel, Altona, die bisher wenig Flächen eingerichtet haben, sollen aufgefordert werden, dieses endlich anzuholen, sagt Krüger. Außerdem sollen die Schilder einheitlich werden: Bisher gibt es 20 verschiedene Markierungen, die auf Hundeauslaufflächen hinweisen. Änderungen stehen auch bei der Kategorie der „widerlegbar gefährlichen Hunde“ an, von denen etliche im Hamburger Tierheim untergebracht werden mussten. Diese kosten die Halter bisher 600 Euro im Jahr, statt dem normalen Satz von 60 Euro. Um die Bereitschaft zu fördern, dass qualifizierte Hundehalter die Tiere übernehmen, wird die höhere Hundesteuer nun abgeschafft. „Für den Steuerzahler ist das in jedem Fall ein Gewinn, denn die Unterbringung im Tierheim kostet 450 Euro im Monat“, stellt Krüger fest. Und schließlich sollen Härtefallregelungen künftig besser ausgenutzt werden. So sollten zum Beispiel Obdachlose keine Angst haben, dass ihnen ihre Hunde weggenommen werden, weil sie die Kosten für die Kennzeichnung des Tieres durch Chips nicht aufbringen könnten. Die soziale Komponente des Gesetzes wurde laut der SPD mit Ersuchen an den Senat weiter gestärkt. „Uns ist wichtig, dass keinem Hundehalter aus sozialen Gründen die Hundehaltung unmöglich gemacht werden soll. Auch die Absenkung von Hundesteuern für wesensgeprüfte Hunde aus dem Tierheim leistet einen wichtigen sozialen Beitrag und stärkt auch noch den Tierschutz“, sagte Domres. „Wir ändern nichts grundsätzlich, aber wir justieren nach“, streicht der CDU-Politiker heraus. Die Linke dagegen drängt darauf, die Listen mit gefährlichen Hunden, die „Rasselisten“, abzuschaffen und sie durch eine Art Einzelfallprüfung zu ersetzen. Dazu soll ein eigener Antrag in die Bürgerschaft eingebracht werden, den die anderen Parteien aber wohl nicht mittragen wollen. URL: http://www.welt.de/hamburg/article2835137/Politiker-schmieden-einen-Welpen-Kompromiss.html


SCHWEIZ - 01.12.2008 - Zürich: Vier Kampfhunderassen werden verboten. Der Kanton Zürich führt ein Kampfhundeverbot ein. Die Stimmberechtigten haben sich deutlich für die entsprechende schärfere Variante eines neuen Hundegesetzes ausgesprochen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,5 Prozent. Anlass für die Gesetzesrevision war eine Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH vor drei Jahren, bei der ein Kind getötet wurde. Dass das aus dem Jahr 1971 stammende Hundegesetz aktualisiert werden muss, war denn auch kaum bestritten. Die Hauptvorlage, die von Regierungs- und Kantonsrat unterstützt wurde, wurde ganz klar mit 80 Prozent Ja gutgeheissen ( 303 466 zu 76 393 Stimmen). Sie wollte unter anderem eine Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» einführen. Aber auch die Variante, die ein Verbot von Kampfhunden vorsieht, wurde angenommen (61 Prozent Ja - 237 898 zu 151 240 ). Bei der Stichfrage entschied sich das Stimmvolk mit 55 Prozent für die schärfere Variante mit dem Verbot. Somit wird diese Vorlage umgesetzt. Es werden voraussichtlich die vier Rassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier verboten. Bisher gilt für diese Rassen bloss eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Mit dem Verbot zieht der Kanton Zürich gleich mit den Kantonen Genf und Wallis. Dort hiessen die Stimmberechtigten im vergangenen Februar eine Initiative gut, die ein Verbot solcher Hunde verlangte. In verschiedenen weiteren Kantonen wurden bisher Verbote zwar erwogen, schliesslich aber eine Bewilligungspflicht und strenge Auflagen als sinnvoller erachtet. 600 Kampfhunde dürfen weiterleben. Von den 60 000 Hunden im Kanton Zürich gehören heute rund 500 bis 600 Tiere zu den gefährlichen Rassen. Diese Tiere dürfen im Kanton weiterleben, wie Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) am Sonntag vor den Medien sagte. Die Besitzer dieser Tiere müssten aber - bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Regelung - eine Haltebewilligung einholen. Grundsätzlich sei er froh darüber, dass der Kanton Zürich ein zeitgemässes Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Mensch und Hund erhalte. Bei der Frage des Kampfhundeverbotes sei das Volk nun eben stärker dem Gefühl gefolgt und nicht wie der Regierungs- und Kantonsrat den rationalen Argumenten der Fachleute. Die Umsetzung des Kampfhundeverbotes ist laut Hollenstein zwar «eine anspruchsvolle Aufgabe», sie werde aber sofort angegangen. Zweifel an Umsetzbarkeit. Zweifel an der Umsetzbarkeit des Kampfhundeverbots äussert Hansruedi Weinmann, Präsident der Zürcher Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft. Das Gesetz sei populistisch und spiegle eine Sicherheit vor, die es nicht gebe. Die Tragödie von Oberglatt hätte laut Weinmann auch mit dem neuen Gesetz nicht verhindert werden können, da die Hunde damals illegal in die Schweiz eingeführt worden seien. Und jeder Halter eines Kampfhundes werde ja wohl künftig die Abstammungspapiere vernichten und behaupten, es handle sich «bloss» um einen Mischling. EVP-Kantonsrat Peter Reinhard als Vertreter des Komitees für das Kampfhundeverbot hofft, dass sich die Kantonsregierung nun für ein nationales Verbot von Kampfhunden stark macht. Er ist erfreut, dass die Stimmberechtigten «den Schutz der Menschen» in den Vordergrund gestellt hätten. Seiner Ansicht nach sind die «fragwürdigen Statussymbole» schlicht nicht nötig.  Quelle: SDA/ATS -  http://www.20min.ch/news/dossier/abstimmresultat/story/16506761



Zur Situation in den Niederlanden (Beschlagnahme und Tötung von "pitbullartigen" Hunden) - bis zum Juni 2008. Material hierzu ist archiviert und in einem Archiv zu finden. Bitte hier anklicken.


Medien Peter-Chr. Löwisch
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